Wer Plastikflaschen verkauft, muss auch Plastikflaschen zurücknehmen

03.11.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 318/04
Thema: Ressourcen
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Dosenpfand wird einfacher/Kabinett beschließt Neuregelung

Dosenpfand wird einfacher/Kabinett beschließt Neuregelung

Das Einwegpfand soll einfacher und klarer werden. Eine entsprechende Novelle der Verpackungsverordnung hat heute das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin beschlossen. Nachdem der Bundesrat am 15. Oktober 2004 endlich grünes Licht gegeben hatte, ermöglicht die Bundesregierung mit ihrer raschen Entscheidung einen Abschluss der Novellierung noch in diesem Jahr.

Nach dem Kompromiss mit den Ländern soll die Pfandpflicht zukünftig auf Mineralwasser, Erfrischungsgetränke, Bier und Alkopops in Einweg-Getränkeverpackungen erhoben werden. Milch, Wein, und Fruchtsäfte sind davon ausgenommen, ebenso ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie der Getränkekarton und der Standbodenbeutel. Die Pfandpflicht ist nicht mehr vom Erreichen einer Mehrwegquote abhängig, das Pfand soll einheitlich 25 Cent betragen.

Bundesumweltminister Trittin: "Ungereimtheiten der Merkel-Verordnung werden endlich beseitigt. Die Eistee-Dose ist genauso pfandpflichtig wie die Cola-Dose und die Bier-Dose. Durch einen Schuss Alkohol kann man sich nicht - wie bisher - vom Dosenpfand befreien."

Die sog. Insellösungen sollen abgeschafft werden. D. h. wer künftig Plastikflaschen verkauft, muss auch Plastikflaschen zurücknehmen, wer Dosen verkauft, muss Dosen zurücknehmen. Trittin: "Mit diesem Schritt wird das Pfand verbraucherfreundlich ausgerichtet. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nicht mehr zwischen der Aldiflasche, der Lidlflasche und der Plastikflasche unterscheiden, die sie am Bahnhof oder an der Tankstelle gekauft haben. Mit dieser Regelung greifen wir auf, was die EU-Kommission von uns erwartet."

Wenn Bundestag und Bundesrat in den nächsten Wochen der Novelle zustimmen, kann die Neuregelung bis Ende des Jahres in Kraft treten.

03.11.2004 | Pressemitteilung Nr. 318/04 | Ressourcen
https://www.bmuv.de/PM2464
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