Weltschifffahrtsorganisation IMO beschließt weltweites Schwefellimit in Kraftstoffen ab 2020

30.10.2016
Containerschiff auf der Ostsee
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 260/16
Thema: Luft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) will die Schwefeloxid-Emissionen durch Schiffskraftstoffe deutlich verringern. Dazu soll der weltweit maximal zulässige Wert für den Schwefelgehalt ab 2020 herabgesetzt werden.

Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) will die Schwefeloxid-Emissionen durch Schiffskraftstoffe deutlich verringern. Dazu soll der weltweit maximal zulässige Wert für den Schwefelgehalt ab 2020 herabgesetzt werden. Nach einer Debatte, in deren Zuge sich mehr als 50 Vertreter von Staaten, der Industrie und Umweltverbänden zu Wort meldeten, wurde die Entscheidung von einer breiten Mehrheit getragen und begrüßt.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Der Beschluss der IMO war überfällig. In der Nord- und Ostsee haben wir bereits heute einen deutlich niedrigeren Wert für den Schwefelgehalt in Schwerölen für Schiffe. Die internationale Schifffahrt wird ihrer Verantwortung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit nun gerechter.“

Der Beschluss der 70. Sitzung des Umweltausschusses der IMO (das Marine Environment Protection Committee - MEPC), sieht vor, den maximal zulässigen globalen Schwefelgrenzwert für Schiffskraftstoffe im Jahr 2020 auf 0,5 Prozent zu senken. Dadurch sollen die gesundheits- und umweltgefährdenden Auswirkungen von Schiffen verringert werden. Die Sitzung fand vom 24. bis 28. Oktober in London statt.

Schweröle, die von Schiffen verwendet werden, können derzeit einen Schwefelgehalt von 3,5 Prozent aufweisen. Wäre die Absenkung weiter auf 2025 verzögert worden, hätte es zu mehr als 570.000 zusätzlichen vorzeitigen Todesfällen im Vergleich zum dem jetzt beschlossenen früheren Inkrafttreten von 2020 kommen können. Die Entscheidung geht auf eine Maßnahme im MARPOL-Übereinkommen zur stufenweisen Begrenzung des Schwefelgehaltes durch die IMO im Jahre 2008 zurück. Sie gilt für alle Schiffstypen und nicht nur für Containerschiffe, wie teilweise berichtet wurde.

Deutschland profitiert als Anrainer zweier Schwefel-Emissionsüberwachungsgebiete (Sulfur Emission Control Area - SECA) bereits von einer strengeren Regelung. In den SECAs der Nord- und der Ostsee gilt seit Anfang 2015 bereits ein strengerer Grenzwert für den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen: hier sind maximal 0,10 Prozent erlaubt. Die anspruchsvolleren Grenzwerte sind in den SECA Regionen auch nach 2020 weiterhin einzuhalten. Die umfangreiche Erfahrung der EU-Mitgliedstaaten mit den Schwefelanforderungen in den SECAs und ihrer Durchsetzung, erleichterte den jetzigen Beschluss der IMO. In den Küstenregionen der Nord- und Ostsee hat sich infolgedessen die Schwefelkonzentration in der Luft in den letzten Jahren halbiert.

30.10.2016 | Pressemitteilung Nr. 260/16 | Luft
https://www.bmuv.de/PM6730
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.