Weltbiodiversitätsrat beschließt ehrgeizigen Zeitplan für Gutachten zur biologischen Vielfalt

21.01.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 015/15
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Das internationale zwischenstaatliche Gremium zur wissenschaftlichen Politikberatung für das Thema biologische Vielfalt IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) hat auf seiner jüngsten Sitzung in Bonn weitreichende Beschlüsse für die künftige Ausrichtung seiner Arbeit beschlossen. So sollen mehrere Gutachten zum Thema Biodiversität und Ökosystemleistungen erarbeitet werden. Dafür beschlossen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen anspruchsvollen Zeitplan. Zudem können sich Interessenvertreter wie Nichtregierungsorganisationen (NGO) an der Arbeit des Gremiums beteiligen.

In Bonn haben rund 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des sogenannten Weltbiodiversitätsrates IPBES den Startschuss für eine Reihe von Gutachten gegeben. Diese sollen – ähnlich dem Weltklimarat IPCC – politischen Entscheidungsträgern zuverlässige und unabhängige Informationen über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen bereitstellen. Zu den Leistungen der Ökosysteme gehören beispielsweise die Bestäubung von Obstbäumen durch Bienen, die Bodenbildung durch Bodenorganismen und die Bereitstellung von Nahrungsmitteln.

Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen aus der ganzen Welt werden nun in Expertengruppen mit der Erarbeitung der Gutachten beginnen. Ein Gutachten zu Bestäubern, Bestäubung und Nahrungsmittelproduktion wird bis zur nächsten Plenarsitzung im Jahr 2016 erstellt. Ein Gutachten zu Landdegradierung und Wiederherstellung sowie vier regionale Gutachten (Afrika, Amerika, Asien-Pazifik sowie Europa und Zentralasien) zu Biodiversität und Ökosystemleistungen sollen im Jahr 2018 vorliegen. Weitere Gutachten zu invasiven gebietsfremden Arten sowie zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität sollen bis 2019 erstellt werden. Am Ende der Gutachtenreihe soll dann ebenfalls bis 2019, aufbauend auf den regionalen Ergebnissen, ein globales Gutachten zu Biodiversität und Ökosystemleistungen ausgearbeitet werden. In Aussicht genommen ist zudem die Erstellung eines regionalen Gutachtens zur Hohen See.

Ein großer Erfolg der 3. Plenarsitzung des Weltbiodiversitätsrates ist der Beschluss für eine umfassende Einbindung von Interessenvertretern. So können sich u.a. Nichtregierungsorganisationen (NGO), Wissenschaftler und Wissenschaftsinstitutionen offiziell an der Arbeit des Gremiums beteiligen. Ihre Beteiligung und ihr Engagement stärken die Glaubwürdigkeit des Rates.

21.01.2015 | Pressemitteilung Nr. 015/15 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM5914
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