Ab 2003 müssen auch Gewerbebetriebe wie jeder private Haushalt ihren Müll trennen. Dies sieht die neue Gewerbeabfallverordnung vor, die der Bundestag am späten Donnerstag Abendverabschiedete. Bundesumweltminister Jürgen Trittin sagte, die neue Verordnung unterbinde die bisher zulässige "Scheinverwertung" von Abfällen: "Damit schieben wir dem immer nochpraktizierten Abkippen von Gewerbeabfällen auf Billigdeponien einen Riegel vor. Wir sorgen für eine bessere Auslastung von Anlagen und für mehr Planungssicherheit in Kommunen und inder Privatwirtschaft. Die Bürger müssen nicht mehr mit ihren Gebühren die Leerstände in den Anlagen zur Müllentsorgung bezahlen." Der Bundesrat hatte der neuen Verordnungbereits Ende April zugestimmt.
Die Verordnung erhöht die Anforderungen an die Vorbehandlung und Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen. Die Unternehmen müssen künftig Papier, Glas, Kunststoffe undMetalle sowie bestimmte in der Verordnung festgelegte Abfallgemische getrennt halten. Vorbehandlungsanlagen müssen eine Verwertungsquote von mindestens 85 Prozent erreichen. Außerdemmüssen Unternehmen Restabfallbehälter der Kommunen in angemessenem Umfang nutzen. Das erhöht die Planungssicherheit der Kommunen.
Bei der Scheinverwertung werden häufig verwertbare und nicht verwertbare Abfälle vermischt und generell zu Verwertungsabfällen deklariert. Entsorgungsunternehmen verwerten dieseAbfallgemische oft aber nur in geringem Umfang und kippen sie stattdessen in Billigdeponien ab. Die Folgen: Anspruchsvolle Verwertungswege wie die stoffliche und energetische Verwertung werdenumgangen, moderne ökologische Entsorgungsanlagen nicht ausgelastet. Dies führt in den Kommunen zu höheren Abfallgebühren für die Bürger. Zudem entstehen Altlasten, diekünftige Generationen aufwändig sanieren müssen. Diesen Fehlentwicklungen wirkt die neue Verordnung entgegen. Das Hintergrundpapier ist im BMU-Pressereferat (Tel.: 01888-305-2015/18) abrufbar.