Altholz wird künftig umweltverträglich entsorgt. Dies regelt eine Verordnung, die das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin beschloss. DerBundesrat hat der Altholzverordnung bereits mit geringfügigen Änderungen zugestimmt, mit der Zustimmung des Bundestags wird in Kürze gerechnet. Sie wird voraussichtlich ab 2003 inKraft treten.
Mit der Verordnung werden erstmals bundesweit einheitliche Anforderungen an die Entsorgung von Altholz festgelegt und verbindliche ökologische Standards vorgegeben. Altholz muss künftigin Abhängigkeit von der Belastung mit Schadstoffen in eine von vier Kategorien eingeteilt werden, von A I (naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Altholz) bis zu A IV (mitHolzschutzmitteln behandeltes Altholz). Diese Altholzkategorien werden bestimmten zulässigen Verwertungsverfahren zugeordnet. So ist etwa bei der Verbrennung von Altholz zur Trocknung vonFuttermitteln nur der Einsatz von schadstofffreiem Altholz der Kategorie A I statthaft. Damit wird eine Schadstoffkontamination des Futters ausgeschlossen.
Besondere Bedeutung kommt den Anforderungen an die Aufbereitung von Altholz zur Herstellung von Holzwerkstoffen zu. Holzwerkstoffe finden sich in Gebrauchsgegenständen wieder, z. B. inSpanplatten und Möbeln. Deshalb werden für die aus Altholz erzeugten Holzhackschnitzel und -späne verbindliche und strenge Schadstoffgrenzwerte festgelegt. Altholz darf künftignur noch durch thermische Verfahren beseitigt werden; die Ablagerung auf Deponien wird verboten. Mit PCB kontaminiertes Altholz muss nach der PCB/PCT-Abfallverordnung beseitigt werden.
Mit der Altholzverordnung beschreitet die Bundesrepublik Neuland, da hierzu noch keine europäischen Regelungen existieren.