Weg frei für eine neue europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen

25.10.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 284/05
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Jürgen Trittin: Schutz ökologischer Standards in der Abfallentsorgung gesichert

Jürgen Trittin: Schutz ökologischer Standards in der Abfallentsorgung gesichert

Das Europäische Parlament hat heute der neuen EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen zugestimmt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Novellierung: "Nun ist klar, dass wir den Export von Abfällen verhindern können, wenn unsere hohen Entsorgungsstandards durch niedrigere Anforderungen im Ausland unterlaufen werden. Außerdem besteht nun Planungssicherheit für den Restmüll aus privaten Haushalten, da er nicht mehr dem freien Warenverkehr unterliegt." Damit seien zentrale Forderungen des Bundestages und des Bundesrates erfüllt.

Mit der neuen Verordnung wird der Schutz nationaler ökologischer Entsorgungsstandards weiterentwickelt. Deutsche Behörden können so zum Beispiel verhindern, dass hoch belastetes Altholz aus Deutschland im Ausland zu Spanplatten verarbeitet wird und als Kleiderschrank nach Deutschland zurückkommt. Darüber hinaus können Abfallexporte verhindert werden, wenn die geplante Verwertung nicht europäischen Standards entspricht. Damit wird das Ziel der Bundesregierung unterstützt, zusätzliche hohe EU-Standards für die Verwertung von Abfällen zu schaffen.

Die neue Verordnung stärkt auch die so genannte Hausmüllautarkie: Exporte von gemischten Siedlungsabfällen aus privaten Haushaltungen (Restmüll) können von den Behörden künftig verhindert werden, unabhängig davon, ob die Abfälle beseitigt oder verwertet werden sollen. Dies basiert auf einem deutschen Vorschlag. Damit wird eine Scheinverwertung dieser Abfälle verhindert und die Planungssicherheit für kommunale Entsorgungsstrukturen erhöht. Die Bundesregierung setzt sich auch für eine entsprechende Änderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie ein.

Mit der neuen Verordnung über die Verbringung von Abfällen wird die zwölf Jahre alte EU-Abfallverbringungsverordnung novelliert. Der Rat muss dem Kompromisspaket noch zustimmen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht sein wird, ist im Januar oder Februar 2006 zu rechnen, mit der Anwendung entsprechend den Übergangsbestimmungen der EG-Verordnung ein Jahr später.

25.10.2005 | Pressemitteilung Nr. 284/05 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM2809
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