Weg frei für Abriss des AKW Mülheim-Kärlich

29.07.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 174/02
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Letzter Brennelementtransport heute gestartet

Letzter Brennelementtransport heute gestartet

Das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich ist kernbrennstofffrei. Die beiden letzten von insgesamt 18 Behältern mit bestrahlten Brennelementen sind seit heute Nachmittag auf dem Weg in die Wiederaufbereitung. "Der Weg für den Abriss des AKW ist damit frei. Einmal mehr wird klar: Der mit den Energieunternehmen vereinbarte und in der Atomgesetznovelle rechtlich fixierte Atomausstieg nimmt ebenso wie der Aufbau zukunftsfähiger Alternativen im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbare Energien konkrete Gestalt an", sagte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesumweltministerium. Damit wird die Energiewende schrittweise in die Tat umgesetzt.

Das AKW Mülheim-Kärlich ging im März 1986 ans Netz. Wegen einer Reihe genehmigungsrechtlicher Probleme, die zu langjährigen Gerichtsverfahren führten, wurde es jedoch nach nur kurzer Betriebsdauer abgeschaltet. Seitdem betrieb RWE mit großem Nachdruck die Wiederinbetriebnahme und klagte gegen das Land Rheinland-Pfalz auf Schadenersatz. Im Rahmen des im Juni 2000 erzielten Atomkonsenses zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen wurde vereinbart, dass RWE als Betreiber den Genehmigungsantrag ebenso wie die Schadenersatzklage gegen das Land Rheinland-Pfalz zurückzieht und das Kraftwerk endgültig stilllegt. Damit und mit dem Leerfahren der Anlage konnte zugleich auf die Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente am Kraftwerksstandort verzichtet werden. Der Genehmigungsantrag auf Stilllegung und Rückbau der Anlage wird derzeit von den zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz geprüft.

29.07.2002 | Pressemitteilung 174/02 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1629
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