Wasserkraft nutzen und Gewässerökologie verbessern

20.07.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 200/05
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Trittin präsentiert Leitfaden für  Wasserkraftanlagen

Trittin präsentiert Leitfaden für  Wasserkraftanlagen

Die Vereinbarkeit von Wasserkraftnutzung und Naturschutz hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin betont. "Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist die verbesserte Förderung der Wasserkraft an eine wesentliche ökologische Verbesserung im Gewässer gebunden. Dadurch wird die Akzeptanz der Wasserkraft zunehmen", sagte Trittin anlässlich seines Besuches der Wasserkraftanlage Buchenmühle der EnBW Kraftwerke AG am Kocher in der Nähe von Künzelsau (Baden-Württemberg). Der Bundesumweltminister präsentierte dort den neuen ökologischen Leitfaden für die Errichtung und den Betrieb von Wasserkraftanlagen.

Der Leitfaden wurde zusammen mit den Wasserkraftbetreibern und den Umweltverbänden erarbeitet. Eine der zentralen Forderungen ist die Verbesserung der Durchgängigkeit für Fische. Denn die Nutzung der Wasserkraft ist derzeit neben verkehrsbedingten Staustufen eine wesentliche Ursache dafür, dass die Durchgängigkeit von Gewässern, deren natürliche Abflussdynamik und ihre Auen beeinträchtigt sind. "Dass es auch anders geht, das kann an diesem Standort, bei der Wasserkraftanlage Buchenmühle, besichtigt werden", sagte Trittin.

In Deutschland liegt die installierte Gesamtleistung der Wasserkraft derzeit bei rund 4.700 Megawatt. Der Anteil der Energieerzeugung aus Wasserkraft am Stromverbrauch in Deutschland beträgt je nach Niederschlagsmenge zwischen 3,5 und 5,1 Prozent. "Unter den erneuerbaren Energien kommt der Wasserkraft aufgrund der Möglichkeit, Strom nachfragegerecht zu produzieren, eine besondere Bedeutung zu", sagte Trittin. Nach der Windenergie nimmt die Wasserkraft in Deutschland gegenwärtig den zweithöchsten Anteil unter den erneuerbaren Energien ein.

In den Genuss einer erhöhten Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz kommen Wasserkraftanlagen allerdings nur, wenn sie ökologische Verbesserungen im Gewässer hinsichtlich der Durchgängigkeit für Fische und andere Lebewesen, des Mindestwasserabflusses, der Feststoff- oder Stauraumbewirtschaftung oder einer gewässerökologisch ausgerichteten Betriebsweise vornehmen. Wichtige Potenziale für den Ausbau der Wasserkraft liegen daher im Ersatz und in der Modernisierung vorhandener Anlagen, bei gleichzeitiger wesentlicher Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer.

20.07.2005 | Pressemitteilung Nr. 200/05 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM2724
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