Selbstverpflichtung von Brandschützern ergänzt EG-Verordnung
Der Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa) verzichtet künftig in Deutschland auf den Einsatz des klimaschädlichen Gases HFKW R 23 in Löschmitteln. R23, das zur Gruppe teilfluorierter Kohlenwasserstoffe gehört, hat ein 12.000 Mal größeres Treibhauspotenzial als Kohlendioxid.
Zwar gehört R 23 zu den vom Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgasen, jedoch werden Klimaschutzaspekte bei der Zulassung von Löschmitteln in Deutschland bislang nicht berücksichtigt. Mit der Selbstverpflichtung verzichten die Brandschützer künftig auf einen Stoff, der nicht von der am 4. Juli 2006 in Kraft tretenden EG-Verordnung über fluorierte Treibhausgase erfasst wird.
Der bvfa kommt in seiner Selbstverpflichtung zu dem Schluss, dass in Deutschland genügend alternative Löschmittel zu Verfügung stehen, so dass auf den Einsatz des klimaschädlichen R 23 verzichtet werden kann. Deswegen ist die praktische Bedeutung von R 23 auf dem Markt für Brandschutzanlagen bereits heute marginal.