Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf einer Verwaltungsvorschrift "Wassergefährdende Stoffe" gebilligt. Der Entwurf berücksichtigt die vom Bundesrat Ende Februar vorgeschlagenen Änderungen.
Mit der Verwaltungsvorschrift werden wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes näher bestimmt und entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen eingestuft. Mit Hilfe der Verwaltungsvorschrift können die Länder Sicherheitsanforderungen für Anlagen ableiten, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Die neuen Regelungen passen Anforderungen des deutschen Wasserrechts an europäische Vorgaben an. Die Anzahl der Wassergefährdungsklassen wird von bisher vier auf auf drei reduziert. Gleichzeitig werden Stoffe benannt, die nicht wassergefährdend sind. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung und erleichtert Anlagenbetreibern und Behörden die Abschätzung des Gefährdungspotentials.
Die stärkere Verzahnung mit dem europaweit gültigen Chemikalienrecht erleichtert gerade auch ausländischen Firmen den Umgang mit dem deutschen Recht. Das neue Einstufungsverfahren leistet einen Beitrag zur Harmonisierung der Stoffbewertung in Europa und trägt zur Deregulierung bei, indem Doppelarbeit in Wirtschaft und Behörden vermieden wird.