Verwaltungsgericht Oldenburg ruft im Fall der Ems den Europäischen Gerichtshof an

13.05.2008
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 096/08
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Bundesumweltministerium begrüßt Entscheidung im Interesse der Rechtssicherheit

Bundesumweltministerium begrüßt Entscheidung im Interesse der Rechtssicherheit

In dem Verfahren der Stadt Papenburg gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Erteilung des Einvernehmens zur Aufnahme des Gebietes "Unterems und Außenems" in die so genannte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung hat das Verwaltungsgericht Oldenburg heute beschlossen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens soll geklärt werden, ob es die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gestattet, bei ihrer abschließenden Entscheidung über die Einbeziehung naturschutzfachlich wertvoller Flächen in das europäische Schutzgebietsnetz "Natura 2000" auch kommunale oder wirtschaftliche Belange zu berücksichtigen.

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums begrüßte diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts: "Eine höchstrichterliche Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten nicht nur an der Ems. Das Bundesumweltministerium ist zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof die bislang von Bund und Ländern vertretene Rechtsauffassung bestätigen wird, wonach bei der Erstellung des Netzes 'Natura 2000' allein naturschutzfachliche Kriterien maßgebend sind. Bis zur endgültigen Entscheidung des Rechtsstreits wird das Bundesumweltministerium selbstverständlich keine weiteren Schritte zur Erteilung des Einvernehmens unternehmen."

Das Gebiet "Unterems und Außenems" war vom Land Niedersachsen als mögliches Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewählt und der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden. Der Bundesrat hatte mit den Stimmen Niedersachsens im Juni 2007 seiner Aufnahme in den von der Kommission vorgelegten Entwurf einer Gemeinschaftsliste zugestimmt.

Die FFH-Richtlinie dient nicht der Verhinderung wirtschaftlicher Aktivitäten. Sie verlangt aber eine sorgfältige Abwägung der jeweiligen Nutzungsinteressen mit den Belangen des Naturschutzes. Es gibt eine Reihe von Beispielen dafür, dass die Schutzanforderungen der FFH-Richtlinie sehr wohl auch mit einer erheblichen wirtschaftlichen Nutzung in Einklang zu bringen sind. Auch für die weitere Nutzung des Hafens der Stadt Papenburg und die Überführung der fertig gestellten Kreuzfahrtschiffe der Meyer Werft bedeutet die Unterschutzstellung von stromabwärts gelegenen Teilabschnitten der Ems keineswegs eine wesentliche Einschränkung des bestehenden Zustands oder gar das Ende jeder künftigen Entwicklung.

13.05.2008 | Pressemitteilung Nr. 096/08
https://www.bmuv.de/PM3802
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