Verstöße gegen neue EU-Chemikalienvorschriften können mit Strafen und Bußgeld geahndet werden

16.06.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 175/04
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Verstöße gegen zwei kürzlich geänderte EU-Verordnungen auf dem Gebiet des Chemikalienrechts können künftig mit Strafen oder Bußgeldern geahndet werden. Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett heute eine entsprechende Verordnung beschlossen. Dieser muss noch der Bundesrat zustimmen.

Bei der einen EU-Verordnung geht es um das Verbot von ozonschichtschädigenden Stoffen wie FCKW. Diese dürfen nur noch für wenige Anwendungen hergestellt, in den Verkehr gebracht und verwendet werden. Die andere regelt die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien. Beide EU-Verordnungen, die im März bzw. im April geändert wurden, gelten in der Bundesrepublik unmittelbar. Damit Verstöße gegen diese EU-Vorschriften geahndet werden können, muss die bestehende deutsche Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung geändert werden.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Unser Chemikalienrecht besteht zu einem immer größeren Teil aus EU-Verordnungen, die in der ganzen Europäischen Union gleichermaßen und unmittelbar gelten. Das ist sinnvoll, weil es unter den Bedingungen des globalisierten Wirtschaftslebens immer weniger Sinn macht, Chemikaliensicherheit auf rein nationaler Ebene herstellen zu wollen. In Brüssel haben wir erheblich dazu beigetragen, dass die EU-Regelungen z.B. zum Schutz der Ozonschicht ein international hohes Niveau haben. Die Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung leistet einen wichtigen Beitrag, dass diese Regelungen auch eingehalten werden."

16.06.2004 | Pressemitteilung Nr. 175/04 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM2315
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