Neue Lärmschutzpolitik der Bundesregierung
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Gila Altmann, hat heute in Bonn die Absicht der Bundesregierung bekräftigt, den Schutz vor Lärm auf eine verbesserte gesetzliche Grundlage zu stellen. "Lärm nervt, behindert die Kommunikation und kann bei Dauerbelastung zu einem echten Gesundheitsproblem werden", sagte Frau Altmann bei einer Veranstaltung des Deutschen Arbeitsrings für Lärmbekämpfung (DAL) zum internationalen "Tag der Ruhe". Das Hauptproblem sei der Verkehrslärm, der schon wegen des rasant zunehmenden Verkehrs nur schwer in den Griff zu bekommen sei. Den Verkehrslärm nachhaltig zu verringern, sei mit großem finanziellen Aufwand und der Änderung von Lebensgewohnheiten verbunden und darum mühsam. "Dies hat in der Vergangenheit in manchen Bereichen offenbar geradezu zu einer gedanklichen Blockade geführt, die wir durchbrechen müssen", so Gila Altmann.
Als vorrangig beim Lärmschutz bezeichnete Frau Altmann die Überarbeitung des Fluglärmgesetzes, das seit 1971 im wesentlichen unverändert und mittlerweile veraltet sei. Ein Ziel der Novellierung sei es, entsprechend der Koalitionsvereinbarung den Schutz der Nachtruhe zu verbessern.
Maßnahmen gegen den Straßenverkehrslärm erweisen sich nach Ansicht von Frau Altmann als besonders schwierig. Sinnvoll seien weitere Emissionsbegrenzungen an Fahrzeugen, Reifen und Fahrbahnen. Gila Altmann: "Ich appelliere an Reifenhersteller, Automobilindustrie sowie Käufer von Neureifen, den Reifen mit Umweltengel den Vorzug zu geben. Hier kann mit vergleichsweise geringem Aufwand ein wesentlicher Fortschritt für den Lärmschutz erreicht werden."
Schließlich, so führte Frau Altmann an, diene die in der Koalitionsvereinbarung angesprochene Reduzierung der Geschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern sei auch für den Lärmschutz relevant. Wie die Regelung im einzelnen aussehen werde, stehe noch nicht fest. Aus ihrer Sicht spreche einiges für das sog. "Städtetag-Modell". Das Modell geht von einer allgemeinen Tempo-30-Regelung innerorts aus, ausgenommen sind gekennzeichnete Vorfahrtsstraßen. "Dieses Modell ist sehr einfach und kostengünstig umzusetzen und ist für den Verkehrsteilnehmer leicht verständlich", so Gila Altmann.