Verschärftes Verkaufsverbot für gefärbte und parfümierte Lampenöle ab 01.01. 2000 in Kraft

17.12.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 229/99
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

In Deutschland tritt ab 01. Januar 2000 ein verschärftes Verkaufsverbot für Lampenöle in Kraft. Das bereits seit 01. Januar dieses Jahres bestehende Verkaufsverbot für parfümierte und gefärbte Lampenöle, die mit dem Hinweis "Gesundheitsschädlich: kann beim verschlucken Lungenschäden verursachen" gekennzeichnet sind, wird damit auf weitere Sorten ausgedehnt. Zahlreiche Lampenöle, die bisher nicht kennzeichnungspflichtig waren, dürfen künftig ebenfalls nicht mehr gehandelt werden. Die chemikalienrechtlichen Vorschriften sehen vor, dass gefährliche Lampenöle nicht von privaten Endverbrauchern, sondern nur von gewerblichen Verbrauchern, wie zum Beispiel Gaststätten, erworben werden können.

Damit wird eine Richtlinie der EU, die bis zum 01. Juli kommenden Jahres in deutsches Recht umzusetzen wäre, bereits jetzt wirksam. Das EU-weite Verbot für diese Lampenöle im Haushaltsbereich kam maßgeblich auf deutsche Initiative zustande.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das erweiterte Verkaufsverbot von gefährlichen Lampenölen ist ein praktisches Beispiel dafür, dass der Verbraucher- und Gesundheitsschutz ein wichtiges Anliegen deutscher und europäischer Umweltpolitik ist. Da Lampenöle zu den häufigsten Ursachen für Unfälle von Kleinkindern beim Umgang mit Haushaltschemikalien gehören, begrüße ich das EU-weite Verkaufsverbot nachdrücklich und hatte mich für eine möglichst frühzeitige Umsetzung in deutsches Recht eingesetzt. Gerade angesichts der bevorstehenden Festtage empfehle ich besonders Familien mit Kleinkindern, auf Öllampen möglichst zu verzichten bzw. sie zumindest außer Reichweite von Kindern aufzustellen."

Nach Ansicht von Bundesumweltminister Trittin bedeutet das Verbot einen großen Fortschritt für die Sicherheit und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, denn Lampenöle waren in den letzten Jahren besonders häufig Ursache für schwere Lungenverätzungen, insbesondere bei Kleinkindern, die parfümierte Lampenöle verschluckt hatten. In einigen Fällen waren sogar nach schwersten Atemnotsyndromen Todesopfer zu beklagen. Allein 1997 kam es in Deutschland zu rund 30 Unfällen im Zusammenhang mit gefärbten und parfümierten Lampenölen.

17.12.1999 | Pressemitteilung 229/99
https://www.bmuv.de/PM708
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