Verbesserte Förderkonditionen für erneuerbare Energien im Marktanreizprogramm treten in Kraft

15.03.2011
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 038/11
Thema: Klima · Energie
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Parlamentarische Staatssekretärin Heinen-Esser gibtNeuregelung auf der Fachmesse ISH in Frankfurt bekannt

Parlamentarische Staatssekretärin Heinen-Esser gibtNeuregelung auf der Fachmesse ISH in Frankfurt bekannt

Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Das gab die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser bei der Eröffnung der Internationalen Messe ISH 2011 heute in Frankfurt/Main bekannt. Die ISH ist das größte internationale Forum für Bad-, Gebäude-, Energie- und Klimatechnik. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf der Präsentation innovativer Techniken aus den Bereichen Effizienz und erneuerbare Energien. Heinen-Esser betonte in ihrer Eröffnungsansprache, dass Fortschritte bei der Wärme- und Kälteversorgung nötig seien, um die im Energiekonzept verankerten Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Die neue Richtlinie ist im Internet unter www.bmub.bund.de und  

Um eine verstärkte Dynamik in den Wärmemarkt der erneuerbaren Energien zu bringen, verstärkt das Bundesumweltministerium ab sofort seine Aktivitäten bei der Förderung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Mit den heute in Kraft tretenden neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden folgende Änderungen vorgenommen: 

I. Solarkollektoren: 

  1. (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro / Quadratmeter (m2 ) bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m2 .
  2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
  3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.

II. Biomassekessel: 

  1. Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3 ,früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
  2. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

III. Wärmepumpen: 

  1. Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.
  2. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.

IV. KfW-Förderung: 

  1. Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.
  2. Wegfall der Förderung für Biogasleitungen.
  3. Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen.
15.03.2011 | Pressemitteilung Nr. 038/11 | Klima · Energie
https://www.bmuv.de/PM4858
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