Verbände äußern sich zur Verpackungsnovelle

10.04.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 050/03
Thema: Konsum und Produkte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Im Bundesumweltministerium in Bonn hat heute eine Anhörung zur Novelle der Verpackungsverordnung begonnen, zu der rund 100 Verbände eingeladen sind. Neben Verpackungsherstellern, der abfüllenden Industrie, dem Handel und der Entsorgungswirtschaft sind auch die Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Morgen werden die Länder zum Novellierungsentwurf angehört.

Ziel der Novelle ist es, die Pfandregelung für Einweg-Getränkeverpackungen einfacher und für Verbraucher und Wirtschaft praktikabler zu regeln. Auf die Eckpunkte der Novelle hatte sich Bundesumweltminister Jürgen Trittin mit den Ländern bereits im Februar geeinigt. Künftig soll sich das Pfand nach der Verpackungsart und nicht nach dem Getränk richten und auf alle Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen oder Glas- und Kunststoffflaschen erhoben werden. Ausgenommen sind ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie Getränkekarton, Schlauchbeutel für Milch und der Folien-Standbodenbeutel sowie Wein (inklusive Perl-, Schaum-, Wermut- und Dessertweine), Spirituosen sowie bestimmte diätetische Lebensmittel. Seit Anfang dieses Jahres gilt die Pfandpflicht für Einweg bei Bier, Mineralwasser und Fruchtsäfte mit Kohlensäure. Mit der Pfandpflicht soll der ungebremste Vormarsch der umweltschädlichen Einwegverpackungen gestoppt und der Mehrweganteil auf Dauer stabilisiert werden.

Bei der Anhörung wiederholten die Verbände ihre zum Teil gegensätzlichen Positionen. Umweltverbänden geht der Schutz von Mehrweg-Systemen in der Verordnung nicht weit genug. Sie fordern weiterhin, eine Mehrweg-Schutzquote und Sanktionen für den Fall des Verfehlens dieser Quote aufzunehmen. Die Novelle enthält die abfallwirtschaftliche Zielvorgabe, dass der Anteil der in ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen (Mehrweg und ökologisch gleichwertige Einwegverpackungen) abgefüllten Getränke mindestens 80 Prozent aufweisen soll. Von Seiten der Unternehmen der Verpackungsindustrie, der Getränkeindustrie und des Handels wurden Positionen von uneingeschränkter Zustimmung zur Novelle bis hin zur generellen Ablehnung der Pfandpflicht vertreten. Im einzelnen wurde u.a. gefordert, die Einstufung von Einwegverpackungen als "ökologisch vorteilhaft" zu erleichtern und weitere Getränke wie die Milch von der Pfandpflicht zu befreien.

Das Bundesumweltministerium wird die Vorschläge der Verbände auswerten. Das Dosenpfand selbst steht dabei nicht zur Disposition.

10.04.2003 | Pressemitteilung 050/03 | Konsum und Produkte
https://www.bmuv.de/PM1889
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