Firmen unterstützen behinderte Menschen
Gute Nachricht für Menschen mit Behinderungen, die Diesel-Pkws besitzen: Auch sie werden bei der Nachrüstung ihrer Autos mit Rußpartikelfiltern dank einer Initiative von Unternehmen finanziell unterstützt. Von der seit dem 1. April geltenden Regelung über Nachlässe bei der Kfz-Steuer konnten viele von ihnen nicht profitieren, weil sie von dieser Steuer ohnehin befreit sind.
Seit dem 1. April 2007 wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern steuerlich gefördert. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2006. Wer einen Diesel-Pkw mit einem Filter nachrüstet, erhält einmalig eine Entlastung bei der Kfz-Steuer von 330 Euro und braucht den Aufschlag von 1,20 Euro pro 100 ccm Hubraum für Fahrzeuge ohne Filter nicht zu zahlen. Damit spart er im Durchschnitt nochmals 100 Euro.
Behinderte Menschen sind oft ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit. Sie können daher keine steuerliche Entlastung in Anspruch nehmen und müssen die Nachrüstung ihres Dieselfahrzeugs mit einem Partikelfilter vollständig selbst tragen. Eine gemeinsame Rabattregelung des Nachrüstherstellers TWINTEC, der A.T.U. Werkstätten sowie des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (BVKM) schafft hier Abhilfe. TWINTEC und A.T.U. geben gemeinsam den Nachlass, der ansonsten über die Steuerbefreiung gewährt worden wäre. Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Astrid Klug: "Industrie und Handwerk haben hier schnell einen unbürokratischen Weg gefunden, der den betroffenen Menschen und der Umwelt gleichzeitig hilft. Ich freue mich über diese hervorragende Lösung. Jeder Autofahrer kann durch die Nachrüstung die Umwelt schützen und gleichzeitig den Wiederverkaufswert seines Fahrzeugs erhöhen."