Umweltverträgliche Anforderungen an Deponien werden verbindlich

10.07.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 164/02
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett heute neue Bestimmungen für Mülldeponien beschlossen. Die neue Deponieverordnung ist ein weitererBaustein für eine umweltverträgliche Abfallentsorgung. Sie stellt sicher, dass Deponien künftig keine Altlasten für nachfolgende Generationen mehr darstellen, die teuer saniertwerden müssen. Die Deponieverordnung wird voraussichtlich zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten.

Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an die Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb und Stilllegung von Deponien undLangzeitlagern sowie deren Nachsorge. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein für Umwelt und Gesundheit vertretbares Maß abzusenken. Ökologischunzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Mit der seit 1. März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung wurde festgeschrieben, dass spätestens abJuni 2005 kein unvorbehandelter Abfall mehr auf Deponien gelagert werden darf. Zur Vorbehandlung sind neben mechanisch-biologischen Verfahren auch Verbrennungsanlagen zulässig. Mit derDeponieverordnung und der Abfallablagerungsverordnung wird die EU-Deponierichtlinie umgesetzt.

Mit der Einführung europaweit harmonisierter Standards wird dem Umweltdumping durch Billigdeponien Einhalt geboten. Alle Deponiebetreiber, außer den öffentlich-rechtlichen unddamit staatlich abgesicherten, sind künftig verpflichtet, finanzielle Mittel für den Fall bereitzustellen, dass Weiterbetrieb, Stilllegung oder Nachsorge der Anlage nicht der Zulassungentsprechen. Damit wird das Verursacherprinzip gestärkt und verhindert, dass private Gewinne aus einer Deponie abgeschöpft und die hohen Kosten für Stilllegung und Nachsorge auf dieAllgemeinheit abgewälzt werden.

Der Bundesrat hatte der Deponieverordnung im Mai unter Maßgabe von Änderungen, die der Klarstellung und inhaltlichen Konkretisierung dienten, zugestimmt. Diese Änderungen hat dasBundeskabinett unverändert übernommen.

Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode eine Reihe weiterer Vorhaben zur umweltverträglichen Abfallentsorgung auf den Weg gebracht.

10.07.2002 | Pressemitteilung 164/02 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1616
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