Umweltrat verabschiedet REACH

18.12.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 339/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Chemikalienverordnung tritt am 1. Juni in Kraft

Chemikalienverordnung tritt am 1. Juni in Kraft

Die EU-Umweltminister haben heute in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die Reform der europäischen Chemikalienpolitik abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember auf einen Kompromisstext geeinigt, der heute formal angenommen wurde.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel begrüßte die Entscheidung als großen Fortschritt für den Umwelt- und Gesundheitsschutz. Gabriel: "Bislang wissen wir zu wenig über Chemikalien und ihre möglichen Risiken. Risiken, die wir nicht kennen, können wir aber auch nicht beherrschen. REACH wird dies ändern und einen verantwortlichen Umgang mit Chemikalien ermöglichen."

Mit REACH sollen außerdem die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der europäischen Industrie gestärkt werden. Gabriel ist überzeugt, dass auch dieses Ziel erreicht wird: "Das neue Wissen über Stoffeigenschaften birgt ein großes Potenzial für technologische Innovationen. Unternehmen werden es nutzen, um ihre Verfahren zu optimieren und neue Produkte zu entwickeln."

REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Künftig werden rund 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, bei der neuen Chemikalienagentur in Helsinki registriert. Hersteller und Importeure müssen Maßnahmen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe entwickeln und an ihre Abnehmer kommunizieren. Besonders besorgniserregende Stoffe werden einem behördlichen Zulassungsverfahren unterstellt. Die Chemikalienagentur stellt nichtvertrauliche Informationen über Stoffe und ihre Gefahren in einer Internetdatenbank zur Verfügung. Die Verbraucher haben künftig einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Die REACH-Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.

18.12.2006 | Pressemitteilung Nr. 339/06
https://www.bmuv.de/PM3233
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.