Umweltrat fordert mehr Bundes-Zuständigkeiten im Umweltschutz

05.05.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 121/04
Thema: Nachhaltigkeit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Kritik an Selbstverpflichtungen der Wirtschaft

Kritik an Selbstverpflichtungen der Wirtschaft

Vor dem Hintergrund der aktuellen Föderalismus-Debatte hat sich der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) für eine Stärkung der Bundeszuständigkeiten im Umweltschutz ausgesprochen. Zur Sicherung der umweltpolitischen Handlungsfähigkeit sei es notwendig, das Wasserrecht, den Naturschutz und die Landschaftspflege in die Zuständigkeit des Bundes zu überführen. Kritisch beurteilt der Sachverständigenrat die Tendenz, dass klare rechtliche Regelungen zugunsten von "freiwilligen Selbstverpflichtungen" zurückgedrängt werden. Bundesumweltminister Jürgen Trittin sieht in dem Gutachten eine wertvolle Unterstützung seiner umweltpolitischen Ziele.

"Ich freue ich mich insbesondere, dass der Sachverständigenrat eine anspruchsvolle Klimaschutzpolitik nicht nur für technisch machbar, sondern auch für ökonomisch sinnvoll hält und unsere positive Einschätzung des Emissionshandels teilt", sagte Trittin. Auch bei weiteren Themen, wie der Chemikalienpolitik, dem Lärmschutz und der Naturschutz- und Agrarpolitik bestehe grundlegende Übereinstimmung in den Auffassungen.

Zwar beurteilt der SRU kooperative Formen der Steuerung wie freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft grundsätzlich positiv. Allerdings müssten sie mit ehrgeizigen Zielen verbunden und an staatlich gesetzte Bedingungen geknüpft sein. Neue Selbstverpflichtungen gingen jedoch häufig kaum über ein "business as usual" hinaus, bemängeln die Umweltgutachter. Trittin: "Zu viele Selbstverpflichtungen sind in letzter Zeit gebrochen oder in Frage gestellt worden, etwa beim Dosenpfand oder im Klimaschutz. Dies hat der Glaubwürdigkeit und Brauchbarkeit des Instruments sehr geschadet und zeigt, dass auf ordnungsrechtliche Vorgaben nicht verzichtet werden kann, um umweltpolitische Ziele zu erreichen."

Beim Thema Klimaschutz bekräftigt der Sachverständigenrat seine frühere Aussage, dass der Emissionshandel nicht nur technisch machbar, sondern auch wirtschaftlich vertretbar sei. Er stärke die Position Deutschlands und der EU im globalen Innovationswettbewerb um zukunftsgerechte Energietechniken. Der Rat weist darauf hin, dass die notwendige Umstrukturierung des Kraftwerkparks eine historische Chance zu Abkehr vom Kohlepfad bedeutet und unterstreicht die Notwendigkeit des Abbaus umweltschädlicher Subventionen. "Die Bundesregierung hat beim Emissionshandel den ersten, entscheidenden Schritt zur Einführung dieses effektiven und wirtschaftlich sinnvollen Instruments gemacht. Wichtig ist, dass Deutschland sich auch mittelfristig bis 2012 bereits festgelegt hat, wie es seine Emissionen reduzieren will", sagte der Bundesumweltminister. Jetzt sei es mehr denn je notwendig, langfristige Ziele für die Verminderung der Treibhausgas-Emissionen verbindlich fest zu legen, wie dies auch der Sachverständigenrat fordert. Deshalb, so der Bundesumweltminister, haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, dass Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent vermindern wird, wenn die EU mitzieht und im gleichen Zeitraum den Ausstoß von Klimagasen EU-weit um 30 Prozent verringert.

Der Sachverständigenrat unterstützt die Politik der Bundesregierung bei der Bewertung der möglichen Schädigung von Umwelt und menschlicher Gesundheit in der Chemikalienpolitik und bei der "grünen Gentechnik". Er begrüßt den schwierigen Kompromiss, den der Vorschlag der EU-Kommission für ein neues System der Bewertung und Zulassung von chemischen Altstoffen (REACH) darstellt. Er bekräftigt seine Einschätzung, dass damit keine unvertretbare Kostenbelastung für die Wirtschaft verbunden sei.

"Der Rat hat mit seinen Analysen, in denen sein naturwissenschaftlicher, medizinischer, technischer und sein wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Sachverstand zusammenkommen, einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte geleistet", so der Bundesumweltminister. Dem Rat komme dabei eine "Wächterrolle" hinsichtlich neuer und unterschätzter gesundheitsbezogener Risiken zu.

05.05.2004 | Pressemitteilung Nr. 121/04 | Nachhaltigkeit
https://www.bmuv.de/PM2253
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