Trittin will Vermarktung von illegal geschlagenem Holz verbieten

20.03.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 066/05
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Angesichts des Ausmaßes des illegalen Holzeinschlags und der dramatischen Konsequenzen für die biologische Vielfalt hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin dringend Maßnahmen zum Schutz der Urwälder angemahnt. Trittin: "Maßnahmen gegen den illegalen Holzeinschlag können nicht länger warten, sondern müssen jetzt ergriffen werden. Wir haben deshalb ein Urwaldschutzgesetz erarbeitet, das die Vermarktung von Holz und Holzprodukten verbietet, wenn das Holz in Urwäldern illegal eingeschlagen wurde", erklärte Trittin aus Anlass des morgigen Tag des Waldes.

Obwohl die Bedrohungen für die Wälder und ihre biologische Vielfalt allgemein bekannt sind und eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit genießen, setzt sich der Waldverlust nahezu ungebremst fort. Eine wesentliche Ursache ist der illegale Holzeinschlag. Zum Ausmaß des illegalen Einschlags gibt es naturgemäß nur Schätzungen. Danach beträgt der illegale Holzeinschlag in den drei für Deutschland wichtigsten Importländern Brasilien 80 Prozent, für Indonesien 73 Prozent und Russland 20-30 Prozent.

Mit dem Gesetzentwurf kommt Bundesumweltminister Trittin entsprechenden Forderungen der Koalitionsfraktionen und auch der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag nach. Ende April soll der Entwurf mit Umwelt- und Wirtschaftsverbänden und mit den Ländern erörtert werden.

Jürgen Trittin: "Natürlich reicht es nicht, nur den illegalen Einschlag in Urwäldern zu stoppen. Wir müssen weltweit zu einem Umgang mit den Wäldern kommen, dass dieses Naturerbe für kommende Generationen bewahrt wird." In diesem Zusammenhang hob Trittin die Bedeutung des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD) hervor.

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20.03.2005 | Pressemitteilung Nr. 066/05 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM2583
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