Auftragsvergaben nicht zu beanstanden
Zu den in Mitteilungen und Presseberichten erhobenen Vorwürfen von Haushaltspolitikern der Opposition gegen das Bundesumweltministerium erklärt ein Sprecher des BMU:
Die Behauptungen der Opposition über angeblich "ominöse Auftragsvergaben" durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sind falsch und entbehren jeder Grundlage.
Falsch ist die Behauptung der Unionsfraktion, im Haushaltsausschuss seien "die wichtigsten Fragen unbeantwortet" geblieben. Das Bundesumweltministerium, vertreten durch die Parlamentarische Staatssekretärin Simone Probst, und der Präsident des BfS Wolfram König, haben in der Sitzung des Haushaltsausschussess am 11.05.2005 alle Fragen der Abgeordneten beantwortet.
Falsch ist die Behauptung der Union, die Bundesregierung habe sich mit Hinweis auf den Datenschutz geweigert, die Namen der Auftragnehmer zu nennen. Richtig ist, dass das Bundesumweltministerium den Ausschuss vollständig über die in Rede stehenden Auftragsvergaben unterrichtet hat, einschließlich der Offenlegung sämtlicher Aufträge, Auftragnehmer und Auftragssummen. Soweit diese Informationen über zuvor bereits gegebene Antworten auf parlamentarische Anfragen hinausgingen, wurden sie dem Parlament jedoch vertraulich gegeben, weil die Bundesregierung den durch die Verfassung gewährten Schutz gegen eine unbegrenzte öffentliche Verwendung individualisierter Daten achtet. Andernfalls wären Grundrechte wie z.B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Berater und den Schutzanspruch aus Artikel 14 Abs. 1 GG, verletzt.
Falsch ist ferner die Behauptung der Union, das Zustandekommen eines Vertrags zwischen dem BfS und einem externen Mitarbeiter für den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sei "ungeklärt". Richtig ist, dass im Haushaltsausschuss zweifelsfrei dargelegt wurde, dass dieser Auftrag im Einklang mit dem Vergaberecht vergeben wurde. Die von der Opposition in die Welt gesetzten Summen sind aus der Luft gegriffen. Richtig ist, dass die Vergütung für diesen Auftrag innerhalb des vom Haushaltsausschuss bewilligten finanziellen Rahmens liegt und sich an BAT Ib anlehnt. Darüber hinaus sind keine Vergütungen erfolgt.