Umweltminister der Alpenstaaten wollen mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagern
Zum Abschluss der VIII. Alpenkonferenz in Garmisch-Partenkirchen hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine positive Bilanz der zweijährigen deutschen Präsidentschaft gezogen. "Mit einem ehrgeizigen Zehn-Punkte-Programm sind wir vor zwei Jahren angetreten, um die nachhaltige Entwicklung der Alpenregion durch Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle voranzubringen", sagte der Minister. "Ich denke, wir sind ein gutes Stück vorangekommen und haben eine belastbare Grundlage für die Alpenschutzpolitik geschaffen." Er appellierte an die Vertragsparteien, die dies noch nicht getan haben, nun endlich alle Protokolle der Alpenkonvention zu ratifizieren." Trittin übergab den Vorsitz der Alpenkonferenz nach zwei Jahren turnusgemäß an seinen österreichischen Kollegen, Umweltminister Josef Pröll.
Zum Thema Verkehr, dem Schwerpunkt der Beratungen in Garmisch, verabschiedeten die Minister eine Erklärung zur weiteren Umsetzung des Verkehrsprotokolls. Die Erarbeitung von Aktionsplänen für sieben alpenquerende Eisenbahnkorridore soll zur Entlastung des Straßenverkehrs beitragen und Anreize für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene schaffen.
Zum Schutz vor Naturgefahren in Folge des Klimawandels beschloss die Konferenz die Einrichtung einer "Plattform Naturgefahren", die künftig grenzübergreifend Maßnahmen zu Prävention und Reaktion koordinieren soll.
Darüber hinaus fassten die Umweltminister Beschlüsse zur Schaffung eines grenzübergreifenden ökologischen Netzwerkes in den Alpen. Außerdem vereinbarten sie die Erarbeitung eines Alpenzustandsberichtes auf der Grundlage von Indikatoren bis 2006. Nachhaltiger Skitourismus, der Schutz der Gletscher und alpenspezifische Wasserfragen sind die Schwerpunkte des verabschiedeten Arbeitsprogramms der Alpenkonferenz in den kommenden sechs Jahren.
Die Erfahrungen aus dem Alpenprozess sollen im Rahmen der internationalen Bergpartnerschaften insbesondere den Bergregionen Karpaten, Kaukasus und Zentralasien (Pamir, Tienschan) zur Verfügung gestellt werden und gleichzeitig einen Beitrag zu Umwelt und Sicherheit in Krisenregionen wie dem Kaukasus leisten.
Die Alpenkonvention ist das weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Das 1991 unterzeichnete Rahmenübereinkommen trat 1995 in Kraft. Zu den Vertragsparteien gehören alle acht Alpenstaaten (Deutschland, Österreich, Liechtenstein, die Schweiz, Frankreich, Monaco, Italien und Slowenien) sowie die EU. Mit der Ratifizierung aller neun Protokolle der Alpenkonvention durch Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Slowenien sind diese In Kraft getreten. Die Umsetzung der Konvention und ihrer Protokolle ist damit in den Mittelpunkt gerückt.