Trittin: Mit Pfandpflicht Dosenflut stoppen

24.10.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 214/00
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Warnungen von Wirtschaftsverbänden vor Einführung des Pfandes zurückgewiesen

Warnungen von Wirtschaftsverbänden vor Einführung des Pfandes zurückgewiesen

Bundesumweltminister Jürgen Trittin spricht sich nachdrücklich für die Einführung eines Pfandes auf Einwegverpackungen aus, um die Dosenflut zu stoppen. Er wies damit Forderungen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) zurück, das vorgeschlagene Pflichtpfand nochmals zu überdenken.

In einem Beitrag für die "Frankfurter Rundschau" (Mittwochsausgabe) schreibt Trittin: "Die Pfandpflicht ist ein wirtschaftsverträgliches und verbraucherfreundliches Instrument. Sie greift nicht mit Verboten in den Marktprozess ein. Weder Abfüllern noch Verbrauchern wird vorgeschrieben, zu welcher Verpackungsart sie greifen sollen. Die Kostenschätzungen der Wirtschaftsverbände, die bei Einführung des Pfandes von einem Investitionsbedarf in Höhe von vier Milliarden Mark ausgehen, bezeichnet der Bundesumweltminister als völlig überzogen: "Das Pfand wird keine unverhältnismäßige Kostenbelastung für Industrie und Handel mit sich bringen. Mir liegen Zahlen vor, die auf einen Investitionsbedarf von unter einer Milliarde Mark schließen lassen. Wenn es um die Interessen der Wirtschaft geht, dann dürfen wir außerdem auch die vielen mittelständischen Unternehmen nicht vergessen, die in den vergangenen Jahren - im Vertrauen auf das geltende Recht - Milliarden in Mehrwegsysteme investiert haben", so Trittin.

Die seit 1991 geltende Verpackungsverordnung sieht eine Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen vor, die dann eingreift, wenn der Mehrweg-Anteil unter 72 Prozent sinkt. Das war 1997 erstmals der Fall. Es zeichnet sich ab, dass die 72 Prozent-Marke auch in den Folgejahren unterschritten wurde. Das bedeutet, dass voraussichtlich ab Mitte nächsten Jahres die Pfandpflicht für Getränkedosen und Einwegflaschen bestehen wird. Das Bundesumweltministerium hat Vorschläge zu einer Änderung der Verpackungsverordnung erarbeitet, die zur Zeit in der Diskussion sind. Trittin betont, dass eine Änderung der Verordnung keinesfalls den bestehenden Mehrwegschutz aufweichen dürfe: Die jüngste Ökobilanz für Getränkeverpackungen habe eindeutig die klaren ökologischen Vorteile von Mehrweg belegt. Damit seien die Regelungen zum Schutz von Mehrwegverpackungen nach wie vor gerechtfertigt. Trittin: "Ich bevorzuge allerdings eine einfache Lösung, die für alle Betroffenen verständlich! und praktikabel ist, vor allem auch für die Verbraucher: Zukünftig sollten daher alle ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen mit einem Pflichtpfand belegt werden. Das gilt für Dosen und für Einweg-Flaschen aus Glas und PET. Es gilt unabhängig vom Inhalt, also gleichermaßen für die Cola- und die Bier-Dose. Und es gilt unabhängig vom Erreichen einer Quote."

24.10.2000 | Pressemitteilung 214/00 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1036
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