Bundesrat verzögert Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz
Als "parteitaktisches Manöver" hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin Anrufung die Entscheidung der unionsgeführten Bundesländer im Bundesrat kritisiert, bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit könne das Erneuerbare-Energien-Gesetz allenfalls verzögert, aber nicht verhindert werden. Denn das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Der Bundesumweltminister kritisierte, die Verzögerungstaktik der Union beschädige das internationale Ansehen der Bundesrepublik. "Unmittelbar vor der internationalen Konferenz für erneuerbare Energien "renewables 2004" in Bonn hat außerhalb Deutschlands niemand Verständnis für ein derart provinzielles Ränkespiel", sagte Trittin. Mit der Entscheidung der CDU/CSU-geführten Bundesländern würde darüber hinaus etlichen Unternehmen der neuen Energiebranchen der Boden unter den Füssen weggezogen, Arbeitsplätze gerieten in Gefahr.
Betroffen von einer Verzögerung wären aber auch die so genannten "stromintensiven Unternehmen". Denn die Härtefallregelung zur Befreiung dieser Betriebe von dem Anteil der Stromkosten, der durch die Förderung der erneuerbaren Energien anfällt, läuft am 1. Juli ersatzlos aus. "Wenn das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz erst im Herbst in Kraft tritt, wäre die festgeschriebene Frist zur Beantragung der Stromkostenverminderung für das gesamte Jahr 2005 bereits verstrichen", betonte der Bundesumweltminister.