Trittin kritisiert Preispolitik der Stromkonzerne

06.07.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 179/05
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Die Strompreise in Deutschland sind nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin ungerechtfertigt hoch. "Die hohen Stromrechnungen zeigen deutlich, dass wir dringend mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt brauchen", so Trittin. Er kritisierte insbesondere, dass die Netznutzungsentgelte, die 30 bis 40 Prozent des Strompreises ausmachen, weit über dem Durchschnitt in der Europäischen Union liegen. Behauptungen einzelner Stromerzeuger, die steigenden Zertifikatpreise im CO2-Emissionshandel seien Grund für Preiserhöhungen, wies Trittin zurück. "Die Unternehmen haben kostenlos Emissionszertifikate in einem Umfang erhalten, der ihren Bedarf weitgehend deckt. Steigende Zertifikatpreise führen daher höchstens zu geringen realen Zusatzkosten bei der Energiewirtschaft. Von den höheren Stromrechnungen profitiert also die Stromwirtschaft durch beachtliche Zusatzgewinne."

Trittin: "Die Bundesregierung hat mit dem Energiewirtschaftsgesetz die Weichen richtig gestellt: Mehr Wettbewerb und mehr Transparenz werden in Zukunft dazu führen, die Stromkunden zu entlasten."

Das in Kürze in Kraft tretende Energiewirtschaftsgesetz liefere das rechtliche Instrumentarium, um eine wettbewerblich organisierte, umweltschonende und verbraucherfreundliche Versorgung mit Strom und Gas sicherzustellen. Entgelte für die Nutzung der Energieversorgungsnetze unterliegen dann der Regulierung. Nach einer zunächst geltenden allgemeinen Genehmigungspflicht ist die Einführung einer sogenannten Anreizregulierung vorgesehen. Dieses neu zu entwickelnde Instrument soll durch dynamische wirtschaftliche Anreize den Netzbetrieb insgesamt effizienter und damit kostengünstiger machen.

Trittin bedauerte in diesem Zusammenhang, dass die CDU/CSU im Vermittlungsausschuss für dieses kostensenkende Instrument zusätzliche bürokratische Hürden durchgesetzt habe.

Zur Garantie von Wettbewerb sieht das Gesetz zudem eine weitgehende Entflechtung (unbundling) von Stromerzeugung, Netzbetrieb und Vertrieb sowie ausreichende Veröffentlichungs- und Berichtspflichten vor. "Dies erzeugt Transparenz, so dass die Stromkonzerne die hohen Erzeugerpreise jedenfalls nicht mehr in den Netzkosten verstecken können", so der Minister.

06.07.2005 | Pressemitteilung Nr. 179/05 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM2702
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