Trittin kritisiert EU-Kommission wegen Fortsetzung des Dosenpfand-Verfahrens

20.04.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 104/04
Thema: Ressourcen
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die heutige Entscheidung der EU-Kommission kritisiert, im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Umsetzung des Dosenpfandes in Deutschland mit einer sogenannten "Begründeten Stellungnahme" die zweite Stufe einzuleiten. "Es ist zu begrüßen, dass die Kommission sich zur Zulässigkeit des Dosenpfandes bekennt. Ihre Beanstandung der Umsetzung in Deutschland geht aber völlig an der Realität vorbei", sagte Trittin. Das Agieren der Kommission behindert konstruktive Lösungen in der Umsetzung der Pfandpflicht.

Mit der nun vorgesehenen sogenannten "Begründeten Stellungnahme" setzt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren fort, das nicht gegen die Pfandpflicht selbst gerichtet ist. Die Kritik der Kommission betrifft vielmehr die derzeitige Umsetzung der Pfandregelung durch die Wirtschaft. Dabei ignoriert die Kommission vorhandene Marktdaten und Entwicklungen wie den aktuellen Zusammenschluss der beiden führenden Rücknahmesysteme. "Wir sind gespannt, ob die nun erwartete "Begründete Stellungnahme" der EU-Kommission diesen Namen auch verdient. Denn die bisherigen Gründe sind nicht nachvollziehbar", so der Bundesumweltminister.

Die Kritik der EU-Kommission konzentriert sich auf die sogenannten "Insellösungen" von Abfüllern und von Discountern. In diesen Fällen ist die Rücknahme von Einweg-Getränkeverpackungen auf die jeweils vertriebenen individuellen Flaschen- und Dosenformen beschränkt. Diese Rücknahmekonzepte werden einerseits von der Kommission als vermeintliches Handelshemmnis beanstandet. Sie werden jedoch auf der anderen Seite gerade von Importeuren auf dem deutschen Markt überaus erfolgreich betrieben. Diese setzen sich für das Weiterbestehen dieser Möglichkeit denn auch nachdrücklich ein.

Bestärkt sieht sich der Bundesumweltminister in seiner Einschätzung durch eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin vom letzten Freitag (15.4.04). In vier parallelen Verfahren hatte sich das Gericht eingehend mit der Argumentation der Kommission auseinandergesetzt und die Position der Bundesregierung betätigt. Die Kommission verkenne offenbar, dass ihr Vorgehen die Bemühungen gerade der Wirtschaftskreise erschwert, die an einer weiteren Vereinfachung der Umsetzung und einem weiteren Zusammenwachsen der Rücknahmesysteme arbeiten. "Damit unterstützt die Kommission praktisch die Kräfte, die seit Jahren versuchen, eine konstruktive Umsetzung der Pfandpflicht zu behindern", so Trittin weiter.

20.04.2004 | Pressemitteilung Nr. 104/04 | Ressourcen
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