Trittin: Kinder besser vor Umweltgefahren schützen

25.06.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 192/04
Thema: Gesundheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Budapest-Konferenz setzt sich für Partikelfilter und eine neue Chemikalienpolitik in Europa ein

Budapest-Konferenz setzt sich für Partikelfilter und eine neue Chemikalienpolitik in Europa ein

Die 4. Konferenz der europäischen Umwelt- und Gesundheitsminister in Budapest ist heute zu Ende gegangen. Zentrales Ergebnis ist ein "Kinderaktionsplan". Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Kinder sind von vielen Umweltbelastungen besonders stark betroffen. Daher begrüße ich die einhellige Unterstützung der Konferenz zugunsten des Partikelfilters für Dieselfahrzeuge sowie für die Reform des Chemikalienrechts." Mit dem "Kinderaktionsplan" fordern Weltgesundheitsorganisation, Europäische Kommission sowie Umwelt- und Gesundheitsminister aus 52 Staaten die Automobilhersteller auf, neue Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern auszurüsten. In einer weiteren Erklärung unterstützten die Teilnehmer die Linie der EU, die Chemikalienproduzenten stärker in die Pflicht zu nehmen. Diese sollen zukünftig alle marktrelevanten Stoffe auf gefährliche Eigenschaften untersuchen und die Ergebnisse den Weiterverarbeitern verfügbar machen.

In vielen epidemiologischen Studien wurde nachgewiesen, dass feinste Staubpartikel von weniger als einem Hundertstel Millimeter Größe Gesundheitsbeeinträchtigungen verursachen und die durchschnittliche Lebenserwartung verringern. Zu den wichtigsten Quellen dieser Partikel zählen Diesel-Pkw. Trittin: "Bessere Motoren haben zwar die Menge der ausgestoßenen größeren Rußpartikel verringert. Um die besonders gefährlichen ultrafeinen Partikel zurückzuhalten, setzen Partikelfilter den Standard. Gerade für die Kinder wäre es ein gutes Signal, wenn die Automobilhersteller den Filter oder eine ebenso wirksame Technik serienmäßig anbieten würden."

Mit dem neuen EU-Chemikalienrecht können Gesundheits- oder umweltschädliche Anwendungen erkannt und vermieden werden. Im Gegensatz zum bisherigen Recht sollen Produzenten und Weiterverarbeiter verpflichtet werden, die Bewertung der Gesundheits- und Umweltgefahren vorzunehmen. Die Behörden, die diese Aufgabe bisher wahrgenommen haben, werden sich auf die Überwachung konzentrieren.

25.06.2004 | Pressemitteilung Nr. 192/04 | Gesundheit
https://www.bmuv.de/PM2333
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