Für Biozid-Produkte soll zukünftig eine Meldepflicht gelten. Für den Erlass einer entsprechenden Verordnung will sich die Bundesregierung von der EU-Kommission grünes Licht geben lassen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Eine strikte Überwachung der Biozid-Produkte ist aktiver Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutz." Mit der Verordnung, die bereits zwischen den Ressorts abgestimmt ist, soll bestehendes EU-Recht umgesetzt werden. Ein nationales Biozid-Verzeichnis soll es den Behörden erleichtern, die geltenden Verkehrsbeschränkungen für alte Biozid-Produkte und -Wirkstoffe zu überwachen.
Kernstück der Verordnung ist die Meldepflicht für Biozid-Produkte seitens der Hersteller und Vertreiber. Dadurch soll auf einfache Weise offen gelegt werden, ob die in Biozid-Produkten enthaltenen Wirkstoffe den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Verboten sind diejenigen Wirkstoffe, die nicht für das EU-Prüfprogramm für alte Biozide gemeldet worden sind. Gemeldete Biozid-Produkte erhalten, sofern die Richtigkeit der Meldung feststeht, von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Registriernummer.
Zu den Biozid-Produkten zählen Holzschutzmittel, Haushaltsinsektizide und Rattenbekämpfungsmittel.