Trittin erwirkt einstweilige Verfügung gegen "Focus"

23.06.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 168/05
Thema: Ministerium
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Magazin darf Behauptungen über Begünstigung eines Abteilungsleiters im BMU nicht weiterverbreiten

Magazin darf Behauptungen über Begünstigung eines Abteilungsleiters im BMU nicht weiterverbreiten

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den "Focus" erwirkt. Der Redaktion des Münchner Magazins ist es ab sofort untersagt, den Eindruck zu erwecken, die Verbeamtung eines Abteilungsleiters im Bundesumweltministerium stehe im Zusammenhang mit den geplanten Neuwahlen zum Deutschen Bundestag. (Az. 27 O.569/05)

Unter der Überschrift "Warmer Regen" hatte "Focus" in seiner Ausgabe Nr. 25 vom 20.6.2005 von einer angeblichen Beförderungswelle in einigen rot-grün geführten Bundesministerien berichtet. Über das Bundesumweltministerium hieß es in dem Bericht:

"Für ihre Leute sorgen auch die Grünen. In Trittins Umweltministerium wurde der seit zwei Jahren angestellte Leiter der Abteilung Naturschutz, Jochen Flasbarth, am 25. Mai zum Beamten auf Lebenszeit ernannt."

Das Magazin verschwieg jedoch die Tatsache, dass das Verbeamtungsverfahren für Flasbarth bereits seit April 2005 lief, obwohl die Redaktion von der BMU-Pressestelle vor der Veröffentlichung ausdrücklich darauf hingewiesen worden war. Das Magazin war auch darüber informiert worden, dass Flasbarth durch die Übernahme ins Beamtenverhältnis in keiner Weise besser gestellt wird. Denn er war bereits als Angestellter seit 2003 einem Beamten wirtschaftlich und versorgungsrechtlich gleichgestellt.

Weiterhin hatte Focus behauptet: "Kollegen munkeln allerdings, die Maßnahme diene der Sicherung seines Arbeitsplatzes." Auch die Weiterverbreitung dieser Behauptung wurde dem Magazin gerichtlich untersagt.

23.06.2005 | Pressemitteilung Nr. 168/05 | Ministerium
https://www.bmuv.de/PM2691
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