Trittin: Erneuerbare-Energie-Gesetz ist wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung

16.12.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 228/99
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Der Bundestag hat heute in erster Lesung den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energie-Gesetz) beraten. Ziel des Gesetzes, das an die Stelle des Stromeinspeisungsgesetzes treten soll, ist der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien. Bundesumweltminister Jürgen Trittin würdigte den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt für den Aufbau einer zukunftsfähigen Energieversorgung: "Bis 2010 will die Bundesregierung den Beitrag der erneuerbaren Energien zur Energiebilanz verdoppeln. Dieses Etappenziel erfüllt sich nicht von allein. Nicht zuletzt wegen des Billigstroms aus den konventionellen Kraftwerken bedürfen die erneuerbaren Energien vielfältiger Unterstützung. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz stellt die geeigneten Instrumente bereit, damit sich diese umweltverträglichen Energiesparten künftig auf dem Markt behaupten können."

Das 1990 einvernehmlich im Bundestag verabschiedete Stromeinspeisungsgesetz hat sich als das wichtigste und erfolgreichste Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien erwiesen. Der neue Gesetzentwurf soll die bislang erzielten Erfolge sichern und weiter ausbauen. Auch in Zukunft sind die Betreiber von Hochspannungsnetzen verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien gegen eine Mindestvergütung abzunehmen. Anders als bisher wird die Vergütung jedoch nicht mehr prozentual nach den durchschnittlichen Strompreisen berechnet. Diese Regelung hatte auf Grund des Strompreisverfalls zunehmend zu Planungs- und Investitionsunsicherheit geführt. Künftig wird die Vergütung mit festen Pfennigbeträgen pro Kilowattstunde kostenorientiert und differenziert nach den verschiedenen Energiesparten ausgestaltet. Bei der Windenergie wird nach Standorten unterschieden, bei der Biomasse und anderen Techniken nach Anlagengröße. Für Solarstrom und Strom aus Biomasse werden die Vergütungssätze angehoben. Die Regelung des alten Stromeinspeisungsgesetzes, wonach bei Erreichen eines Anteils der erneuerbaren Energien von 5 Prozent die Vergütung entfiel ("5 Prozent-Deckel"), wird abgeschafft. Damit wird sichergestellt, dass der Anteil erneuerbarer Energien auch über 5 Prozent hinaus ausgebaut werden kann. Die entstehenden Belastungen werden auf alle Betreiber von Hochspannungsnetzen in Deutschland verteilt. Auf diese Weise werden regional ungleiche Belastungen zwischen Standorten mit höherem und niedrigerem Anteil an erneuerbaren Energien - z. B. wegen des größeren Einsatzes von Windenergie in Küstenregionen - künftig vermieden.

16.12.1999 | Pressemitteilung 228/99 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM706
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.