Trittin bedauert Handelsfreigabe für Elfenbein

13.11.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 275/02
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Entscheidung verfrüht - Anreiz für Wilderei und Schmuggel

Entscheidung verfrüht - Anreiz für Wilderei und Schmuggel

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die absehbare Lockerung des strikten Handelsverbotes für Elfenbein auf der internationalen Artenschutzkonferenz in Santiago de Chile bedauert. "Die Freigabe des Handels mit Rohelfenbein ist aus deutscher Sicht verfrüht. Es ist zu befürchten, dass hierdurch erneut ein Anreiz für illegalen Handel und Wilderei gesetzt wird", sagte der Bundesumweltminister.

Der sogenannte wissenschaftliche Ausschuss der Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen hatte gestern beschlossen, den Staaten Botsuana, Namibia und Südafrika erneut die Möglichkeit zu eröffnen, ab Mai 2004 einen Einmalverkauf von insgesamt 60 Tonnen Rohelfenbein vorzunehmen. Die Kriterien für die Freigabe wurden allerdings erheblich verschärft. Eine Voraussetzung für die Freigabe ist etwa, dass die Überwachungssysteme für Wilderei und Schmuggel von Elfenbein (MIKE und ETIS) bis zu diesem Zeitpunkt belastbare Aussagen zu den Auswirkungen des geplanten Einmalverkaufs von Rohelfenbein ermöglichen und dass der ständige Ausschuss des Washingtoner Artenschutzübereinkommens dem Transfer zustimmt.

Erste Erfahrungen mit einem derartigen Einmalverkauf liegen bereits vor und lassen nichts Gutes ahnen: Seit dem ersten Einmalverkauf von Rohelfenbein aus Botsuana, Namibia und Simbabwe nach Japan aufgrund von Beschlüssen aus dem Jahr 1997 ist ein Anstieg der Wilderei zu verzeichnen. Darüber hinaus sind die Überwachungssysteme MIKE und ETIS, in denen Wilderei- und Schmuggelzahlen erfasst und ausgewertet werden, noch nicht in allen Elefantenstaaten arbeitsfähig und konnten daher bislang nicht widerlegen, dass die Zunahme der Wilderei auf den 1997 genehmigten Transfer zurückzuführen ist.

Deutschland hatte in den Verhandlungen vergeblich versucht, aus Gründen eines vorsorgenden Artenschutzes die Entscheidung zu verhindern, fand aber bereits in der Europäischen Union nicht die notwendige Unterstützung. Die EU, die in Santiago geschlossen abstimmen muss, hatte sich gestern in den entscheidenden Abstimmungen der Stimme enthalten und damit die Freigabe des Elfenbeins erst ermöglicht.

13.11.2002 | Pressemitteilung 275/02 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM1806
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