Im Atomkraftwerk Stade ist gestern nach dem Beladen eines Transportbehälters durch gutachterliche Messungen eine nicht-festhaftende Kontamination oberhalb des Grenzwertes von 4 Bq/cm²(Bequerel pro Quadratzentimeter) festgestellt worden. Das Bundesumweltministerium hat daraufhin die zuständige Landesbehörde in Niedersachsen um Vorlage eines Berichts bis zum heutigenFreitag gebeten. Der Abtransport des Behälters darf erst erfolgen, wenn die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte gewährleistet ist.
Die Kontamination an einem Transportbehälter des Typs TN 17/2 wurde im Rahmen eines umfangreichen Messprogramms entdeckt, welches das Bundesumweltministerium nach den 1998 festgestelltenKontaminationsereignissen als Bedingung für die Wiederaufnahme der Transporte bestrahlter Brennelemente angeordnet hatte. Nach dieser Auflage, die sich nun erstmals bewährt hat, mussgewährleistet sein, dass auftretende Kontaminationen oberhalb des zulässigen Wertes bei der Handhabung der Behälter in kerntechnischen Anlagen aufgrund der umfangreichen Messungenfestgestellt werden können.
Das Bundesumweltministerium wird dafür Sorge tragen, dass der für Dezember vorgesehene Abtransport des Behälter aus Stade zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich nurdurchgeführt werden darf, wenn einwandfrei nachgewiesen wird, dass der behandelte Behälter frei von nicht-festhaftender Kontaminationen ist.