Deutschland stimmt für EU-weite Kohlenstoffdioxid-Flottengrenzwerte für Lkw
Der Rat der EU-Mitgliedsstaaten hat heute mit der Unterstützung Deutschlands erstmals eine EU-Verordnung zur Beschränkung für den CO2-Ausstoß von Sattelzugmaschinen und Lkw beschlossen. Demnach muss der CO2-Ausstoß schwerer Nutzfahrzeuge über 16 Tonnen bis 2025 um 15 Prozent und bis 2030 um 30 Prozent fallen. Im April waren bereits neue Flottengrenzwerte für Autos und leichte Nutzfahrzeuge beschlossen worden.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Mit dieser wichtigen Verordnung haben wir nun auch in Europa verbindliche CO2-Vorgaben für Lkw. Diese gibt es bereits seit Jahren in USA, China und Japan. Knapp ein Viertel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehr stammen von Lkws, Tendenz steigend. Jetzt lässt sich der Anstieg der klimaschädlichen Emissionen endlich bremsen."
Der Kraftstoffverbrauch eines Lkw gilt in der Logistikbranche als wichtiges Wirtschaftlichkeitskriterium. Dennoch ging der Kraftstoffverbrauch neuer Lkw in den letzten 10 Jahren kaum zurück. Gleichzeitig nahm der Straßengüterverkehr stark zu – und damit auch der gesamte CO2-Ausstoß des Verkehrs. Laut der neuen Verordnung muss der mittlere CO2-Ausstoß pro Kilometer bei neuen Lkws nun in zwei Schritten sinken: ab 2025 um 15 Prozent und ab 2030 um 30 Prozent, jeweils gegenüber 2019.
Fahrzeug-Hersteller, die besonders viele Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge anbieten, können ihren vorgeschriebenen Zielwert um bis zu 3 Prozent verringern. Durch diesen Bonus werden voraussichtlich vor allem Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert.
Die Verordnung soll zudem auf kleinere Lkw, Busse, sowie Lkw-Anhänger und Sattelauflieger erweitert werden, sobald geeignete Verfahren zur Berechnung der CO2-Emissionen dieser Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Im Jahr 2022 soll die Europäische Kommission die Verordnung überprüfen und Vorschläge über Änderungen und Erweiterungen machen. Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge Verordnung tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung in einer offizieller EU-Mitteilung in Kraft.