Strengere Anforderungen an die Badegewässer

28.06.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 194/04
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
EU-Umweltrat beschließt neue Grenzwerte

EU-Umweltrat beschließt neue Grenzwerte

Die Qualität der Badegewässer in Europa soll verbessert werden. Deshalb haben die EU-Umweltminister heute auf ihrer Ratstagung in Luxemburg strengere Grenzwerte und praxistauglichere Regelungen beschlossen.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die geltende Badegewässerrichtlinie muss dringend novelliert werden. Sie wird weder dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand noch den Bedürfnissen in der Praxis mehr gerecht. Dank der konsequenten Haltung, die Deutschland vertreten hat, hat der Umweltrat eine ambitionierte Novelle verabschiedet."

Die neuen Grenzwerte für die Einstufung der Badegewässer sind für die Küstengewässer anspruchsvoller als die bisherigen. Künftig dürfen in Küstengewässern höchstens 200 Messeinheiten Enterokokken und 500 Messeinheiten Colibakterien enthalten sein. Für die Binnenbadegewässer bleibt der derzeitige Gesundheitsschutz für die Badenden erhalten. In diesen Gewässern dürfen 360 Messeinheiten Enterokokken und 900 Messeinheiten Colibakterien nicht überschritten werden. Hier hat Deutschland gegen Widerstand der meisten anderen Mitgliedsstaaten eine Verschlechterung verhindern können.

Praxistauglicher soll die Badegewässerrichtlinie u.a. dadurch werden, dass die Zahl der zu messenden Parameter von derzeit 19 auf 2 verringert werden soll. Die beiden neuen Parameter (Darmenterokokken und Colibakterien) sind im Hinblick auf Verunreinigungen der Badegewässer aussagekräftiger als die bisherigen mikrobiologischen Parameter.

Aufgrund der neuen Grenzwerte und einer besseren Bewertungsmethode sollen künftig schlechte Badestellen mit unzureichendem Gesundheitsschutz einfacher identifiziert werden können. Es wird eine realistischere Einschätzung des Infektionsrisikos für Badende ermöglicht. Künftig ist vorgesehen, dass nicht nur - wie bisher - Messergebnisse gesammelt und die Badegewässer eingestuft werden, sondern die Situation in und an den Badegewässern soll durch Maßnahmen der Mitgliedsstaaten aktiv verbessert werden. Dazu gehören eine zwingende Bestandsaufnahme möglicher Verschmutzungsquellen für jedes Badegewässer und Sanierungsmassnahmen bei bestehenden Verschmutzungsquellen. Deutschland konnte hier praxistaugliche Anforderungen durchsetzen, die den Vollzugsbehörden der Bundesländer Spielraum vor Ort lassen.

Zudem soll die Öffentlichkeit besser informiert und bei Maßnahmen der Mitgliedsstaaten an Badegewässern zukünftig beteiligt werden. So sieht die Richtlinie bestimmte zwingende Informationen der Mitgliedsstaaten am Badegewässer selbst (aktuelle Einstufung der Badegewässerqualität, Beschreibung des Badegewässers, Badeverbote etc.) und im Internet oder anderen geeigneten Medien vor. Deutschland hat dafür gesorgt, dass sich die Informationen an dem orientieren, was die Badenden wirklich interessiert.

28.06.2004 | Pressemitteilung Nr. 194/04 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM2335
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