Strenge Umweltschutzanforderungen für die Speicherung von CO2 im Meeresuntergrund

28.06.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 185/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Anrainerstaaten des Nordostatlantiks beschließen Regelwerk

Anrainerstaaten des Nordostatlantiks beschließen Regelwerk

Die Anrainerstaaten des Nordostatlantiks haben sich auf norwegische Initiative auf einen wichtigen Schritt für die Einführung der Technologie zum Abscheiden und Speichern von Kohlendioxid (CO2) geeinigt. Bei einer Tagung im belgischen Ostende beschlossen die Staatenvertreter ein Regelwerk, um CO2-Ströme aus industriellen Prozessen im Meeresuntergrund zu speichern. Die Einigung gelang zum Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft nach schwierigen Verhandlungen zwischen den 12 beteiligten EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zeigte sich erfreut über das Ergebnis, das einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leiste: "Die Anrainerstaaten des Nordostatlantiks gehen bei der Einführung der neuen zukunftsweisenden CCS-Technologie voran. Der Beschluss ist energie- und naturschutzpolitisch von großer Bedeutung. Damit ist der Weg frei, verbindliche, anspruchsvolle Rahmenbedingungen für die Speicherung von CO2 zu schaffen. Bei den neuen Zulassungsverfahren sollen gleichermaßen die Interessen des Klimaschutzes und des Schutzes der Meeresumwelt gewahrt werden." CCS steht für "Carbon Capture and Storage", die Abscheidung und Speicherung von CO2.

In Ostende haben die Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks, des so genannten OSPAR-Übereinkommens, beraten. Der Beschluss zur Speicherung von CO2 im Meeresuntergrund sieht vor, dass ein verbindliches Zulassungssystem mit strengen Umweltschutzanforderungen für die Einführung der CCS-Technologie geschaffen wird. Damit sollen gleichermaßen der Schutz der Meeresumwelt und der menschlichen Gesundheit sowie die Nutzungen des Meeres sichergestellt werden. Auf deutsche Initiative wird das Einbringen von CO2-Strömen in die Wassersäule und auf den Meeresboden grundsätzlich untersagt, die CO2-Ströme sollen in geologische Formationen im Meeresuntergrund gespeichert werden.

Die EU-Kommission begrüßte das Ergebnis als wegweisend für die weitere Entwicklung der Rechtssetzung innerhalb der EU bei der Einführung der CCS-Technologie.

28.06.2007 | Pressemitteilung Nr. 185/07
https://www.bmuv.de/PM3473
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.