Strategische Umweltprüfung muss EU-Vorgaben entsprechen

17.11.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 330/04
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Kabinett weist Änderungsvorschläge des Bundesrates zurück

Kabinett weist Änderungsvorschläge des Bundesrates zurück

Das Bundeskabinett hat heute die meisten Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP-Gesetz) zurückgewiesen. "Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, die europäische Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirklungen bestimmter Pläne und Programme ohne Abstriche in das nationale Recht umzusetzen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Das Ziel bleibe eine europarechtssichere und praxisgerechte Umsetzung der so genannten SUP-Richtlinie der EU. Die Vorschläge des Bundesrates würden diesen Anforderungen nicht gerecht.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll in Deutschland künftig bei umweltbedeutsamen Planungsverfahren wie der Bundesverkehrswegeplanung, der Abfallwirtschaftsplanung, bei Planungen im Bereich der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes sowie bei bestimmten wasserwirtschaftlichen Plänen und Programmen eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt werden. Dies entspricht den Vorgaben der SUP-Richtlinie der EU. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme dagegen die Streichung der SUP-Pflicht für die meisten der im Gesetzentwurf aufgezählten Pläne und Programme sowie Änderungen bei den Verfahrensvorschriften gefordert. "Damit wären die nicht mehr EG-rechtskonform. Deutschland müsste damit rechnen, wegen mangelhafter Umsetzung der SUP-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt zu werden", so Trittin.

Schon seit 1990 gibt es in Deutschland eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Industrie- und Infrastrukturvorhaben. Nach der europäischen SUP-Richtlinie sollen künftig auch vorgelagerte Planungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. Denn in solchen Plänen und Programmen werden bereits wichtige Weichenstellungen getroffen. Deshalb soll eine systematische und vertiefte Prüfung der Umweltfolgen sicherstellen, dass negative Umweltauswirkungen frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden. Vernünftige Planungsalternativen müssen in die Umweltprüfung einbezogen werden. Auch die Öffentlichkeit ist zu beteiligen. "Hierdurch wird der Umweltschutz gestärkt, Fehlplanungen können verhindert werden. Die Planungen werden transparenter und ermöglichen Bürgern und Verbänden ihre Anregungen und Bedenken aktiv in das Verfahren einzubringen", so Trittin.

17.11.2004 | Pressemitteilung Nr. 330/04 | Europa
https://www.bmuv.de/PM2476
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