Steffi Lemke gibt den Startschuss für die Förderung von Mooren als natürliche Klimaschützer

05.09.2024
Moorlandschaft
Vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung beantragen. Die Förderung zielt insbesondere auf naturbasierte Lösungen ab.

Bundesumweltministerium veröffentlicht die ersten Förderrichtlinien zum Moorbodenschutz im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Mit zwei Förderrichtlinien zum Moorbodenschutz unterstützt das Bundesumweltministerium (BMUV) weitere zentrale Handlungsfelder des natürlichen Klimaschutzes. Die Wiedervernässung von trockengelegten Mooren sorgt für einen gesunden Wasserhaushalt und trägt durch Speicherung von CO2 zum Klimaschutz bei. Ab dem 16. September können Anträge für die beiden Förderprogramme "1.000 Moore" und InAWi (Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden) beim Bundesumweltministerium gestellt werden. Beide Förderprogramme sind Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, für das insgesamt 3,5 Milliarden Euro bis 2028 zur Verfügung stehen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Nasse Moore sind echte Alleskönner und unerlässlich für den natürlichen Klimaschutz: Sie speichern Wasser und schützen uns vor Dürre und Überschwemmung. Sie binden Kohlenstoff und tragen so zum Klimaschutz bei. Sie sind Lebensraum einzigartiger und vielfältiger Arten und tragen so zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Indem wir Moore wiedervernässen können sie ihre natürlichen Klimaschutzfunktionen erbringen und mit angepassten Pflanzen und modernen Methoden und Maschinen weiterhin bewirtschaftet werden. Zentral ist für mich, dass die Umsetzung auf freiwilliger Basis erfolgt und Landwirte alternative Ertragsgrundlagen erhalten. Der Moorbodenschutz hat im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) einen zentralen Stellenwert."

Mit den beiden Förderrichtlinien im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz gehen zwei Förderungen an den Start, die für den Natürlichen Klimaschutz von zentraler Bedeutung sind. Trockengelegte Moore verursachen heute eher Treibhausgase, als dass sie sie aufnehmen. So stoßen Moore heute jährlich rund 54 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente aus. Dies entsprach im Jahr 2022 etwa sieben Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands. Durch freiwillige Wiedervernässungen durch Eigentümer und Bewirtschafter von Moorböden sollen langfristig die Emissionen aus entwässerten Mooren gestoppt und Moore soweit möglich wieder in die Lage versetzt werden, Kohlenstoff zu speichern.

Mit der Förderrichtlinie "Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden" ("FRL InAWi") sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um die strukturierte und koordinierte Umsetzung von Maßnahmen für die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung von Moorböden in den einzelnen Moorregionen zu ermöglichen und den dafür notwendigen Transformationsprozess zu initiieren und zu begleiten. Sie dient der Informationsvermittlung, der Akzeptanzbildung sowie dem Aufbau von erforderlichen Strukturen in den Moorregionen. Gemeinsam mit Akteuren vor Ort sollen Wiedervernässungspotenziale identifiziert und konkrete Projekte zur Wiedervernässung angestoßen werden. Dies umfasst sowohl die Wiedervernässung von bewirtschafteten Moorböden als auch von naturschutzbedeutsamen Mooren.

Die Förderrichtlinie "1.000 Moore" knüpft inhaltlich an die Förderrichtlinie InAWi an. Diese Förderrichtlinie richtet sich an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Damit soll neben der dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung zugleich die Erhöhung der moorspezifischen und moortypischen Vielfalt erreicht werden. Gefördert werden sowohl Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen. Maßnahmen auf Flächen, die für Belange des Naturschutzes extensiv gepflegt werden, sind ebenfalls förderfähig. Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen als auch die Vorbereitung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar je Projekt.

Ergänzend zu diesen beiden Förderrichtlinien soll außerdem bis Ende 2024 eine umfassende Förderrichtlinie für die Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und die Unterstützung der Bewirtschaftung wiedervernässter Flächen folgen. Damit wird ein modular aufgebautes Fördersystem vorliegen, das den unterschiedlichen Bedarfen beim Moorbodenschutz Rechnung trägt und den Zielgruppen eine hohe Flexibilität bei der Antragstellung ermöglicht.

05.09.2024 | Pressemitteilung Nr. 107/24 | Naturschutz

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