Seit 2016 unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen erfolgreich bei der Umsetzung investiver Modellprojekte im Klimaschutz. Bisher wurden 37 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 100 Millionen Euro bewilligt. Zu Jahresbeginn ist der neue Förderaufruf in Kraft getreten. Damit wird die Förderung investiver modellhafter Klimaschutzprojekte fortgesetzt und ausgeweitet. Künftig wird es jährlich zwei Auswahlverfahren geben.
Mit der Novellierung werden Kommunen auf ihrem schrittweisen Weg zur Treibhausgasneutralität gefördert. Dabei stehen Projekte im Vordergrund, die durch direkte Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können und durch ihre Konzeption andere Kommunen zur Nachahmung anregen und damit zur Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte beitragen.
Die Förderquote beträgt bis zu 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Der Förderaufruf tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Projektskizzen können Antragsteller künftig sowohl im Frühjahr (1. März bis 30. April) als auch im Herbst (1. September bis 31. Oktober) einreichen.
Die wettbewerblich ausgestalteten Auswahlverfahren sind zweistufig. In einem ersten Schritt werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich dann ein formelles Antragsverfahren an.