Standortauswahlgesetz tritt in Kraft

26.07.2013
Atomkraftwerk Fessenheim
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 112/13
Thema: Endlagerprojekte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Peter Altmaier
Amtszeit: 22.05.2012 - 17.12.2013
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Altmaier: Ergebnisoffene Suche nach einem Endlager-Standort beginnt

Altmaier: Ergebnisoffene Suche nach einem Endlager-Standort beginnt

Das Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt morgen in Kraft. "Damit beginnt die ergebnisoffene Suche nach einem Standort für ein Endlager", sagte Bundesumweltminister Peter Altmaier. Das Zustandekommen des Gesetzes unterstreiche eindrucksvoll die Funktionsfähigkeit des demokratischen Grundkonsenses in Deutschland. "Eine der umstrittensten Fragen in unserem Land ist in einem großen politischen Konsens gelöst worden. Dies ist dank der Kompromissfähigkeit aller Beteiligten von Bund, Ländern und Parteien gelungen", betonte Altmaier.

Nach dem Inkrafttreten steht jetzt die praktische und detaillierte Umsetzung des Gesetzes an. "Jetzt geht die Arbeit erst wirklich los. Auch dazu brauchen wir den parteiübergreifenden Konsens. Die Kommission, die das Auswahlverfahren vorbereiten soll, sollte möglichst noch vor der Wahl einvernehmlich besetzt werden. Das wäre ein Signal, dass der Geist des Konsenses auch zukünftig trägt", sagte Altmaier.

Das Standortauswahlverfahren wird durch eine pluralistisch besetzte Kommission vorbereitet. Die 33 Mitglieder kommen aus der Wissenschaft, den gesellschaftlichen Gruppen sowie dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Kommission soll bis Ende des Jahres 2015 Vorschläge erarbeiten, etwa zu den Sicherheitsanforderungen sowie zu geologischen Ausschluss- und Auswahlkriterien. Die Entscheidung über die wesentlichen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag per Gesetz. Dazu gehören insbesondere die Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige Erkundungen sowie am Ende des Verfahrens die Entscheidung über den Standort, an dem die Errichtung eines Endlagers beantragt wird.

26.07.2013 | Pressemitteilung Nr. 112/13 | Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/PM5416
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