Simone Probst: Regelung zu BVVG-Flächen bietet große Chance zur Bewahrung des Naturerbes in den neuen Ländern

29.08.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 159/00
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Im Bundesumweltministerium in Bonn gehen heute die Verbändeanhörungen zu einer umfangreichen Änderung des deutschen Zulassungsrechts zuende. Knapp hundert Verbände nutzten die Gelegenheit, zu dem Ende Juni von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien Stellung zu nehmen. Mit dem neuen Gesetz sollen die Umweltverträglichkeitsprüfung gestärkt, ein integriertes Konzept für die Zulassung von Industrieanlagen und Deponien eingeführt sowie der Zugang zu Umweltinformationen für alle Bürgerinnen und Bürger verbessert werden.

Die Umsetzung der EU-Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten sowie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, kurz "IVU-Richtlinie", erfordert zahlreiche Änderungen im deutschen Recht. So wird im UVP-Gesetz der Anwendungsbereich der Umweltverträglichkeitsprüfung erheblich ausgeweitet, z. B. werden mehr Industrieanlagen einbezogen. Darüber hinaus sind Neuregelungen über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen, insbesondere die Ausweitung der grenzüberschreitenden Behördenbeteiligung sowie die Einführung einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Im übrigen soll für bestimmte Leitungsanlagen wie z. B. Flüssiggasleitungen ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt werden. Der medienübergreifende integrative Ansatz der IVU-Richtlinie wird sowohl inhaltlich als auch verfahrensrechtlich im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz verankert. Der Stand der Technik wird in diesen Gesetzen auf hohem Niveau vereinheitlicht. Darüber hinaus werden zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Abfalldeponien die erforderlichen Ermächtigungen für eine neue Deponieverordnung im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aufgenommen. Im Sinne eines effektiven Zugangs aller Bürgerinnen und Bürger zu Umweltinformationen sollen die Höhe der Gebühren für den Informationszugang an eine Höchstgrenze gebunden und der Gebührenrahmen abgesenkt werden. Mit diesem Ziel werden das Umweltinformationsgesetz und die Umweltinformationsgebührenverordnung geändert. Schließlich soll mit dem Artikelgesetz der gesetzliche Rahmen für Überwachungserleichterungen zugunsten von Betrieben geschaffen werden, die freiwillig ein Umweltmanagementsystem nach der EG-Öko-Audit-Verordnung eingerichtet haben.

29.08.2000 | Pressemitteilung 159/00 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM949
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