Simone Probst: Bundesregierung hält an transparentem Auswahlverfahren für Atomendlager fest

29.07.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 134/03
Thema: Endlagerprojekte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bürgerbeteiligung Voraussetzung für Standortbestimmung

Bürgerbeteiligung Voraussetzung für Standortbestimmung

Die Bundesregierung hält an der Festlegung der Koalitionsvereinbarung von 1998 fest, neben den bisher verfolgten Endlagerprojekten weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre Eignung zu untersuchen. Dies bekräftigt die Bundesregierung in der Antwort zu einer kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU. "Die Bundesregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass es für alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag gute Gründe gibt, einen Konsens in der Frage zu suchen, auf welche Weise ein Endlager für nukleare Abfälle in Deutschland ausgewählt wird", heißt es in der Antwort weiter.

In diesem Zusammenhang kritisierte Simone Probst, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, dass sich die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag, das Land Niedersachsen und die AKW-Betreiber weiteren Gesprächen im Rahmen einer vorgeschlagenen Verhandlungsgruppe verweigert haben. "Die Entscheidung über die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle muss viele hundert Jahre Bestand haben. Wer sich jetzt verweigert, der handelt unverantwortlich gegenüber zukünftigen Generationen", sagte Frau Probst. Eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit und ein schrittweises Vorgehen seien Grundvoraussetzungen, einen solchen Konsens zu erreichen. Hinsichtlich der Kosten ist eine Regelung zu treffen, die der Verantwortung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen als Abfallverursacher gerecht wird.

In der Koalitionsvereinbarung wurde 1998 die Einrichtung des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte, AK End festgelegt. Dessen Abschlussbericht liegt seit Dezember letzten Jahres vor. Er enthält detaillierte Vorschläge über das Verfahren zur Auswahl eines Endlagerstandortes für radioaktive Abfälle, einschließlich verschiedener Formen der Bürgerbeteiligung. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden die Aussagen zu den geowissenschaftlichen Kriterien für die Standortsuche. Darüber hinaus unterstreicht die AK End sozialwissenschaftliche Kriterien, die ebenfalls bei den Standortauswahl zu berücksichtigen sind. Die weitreichenden Vorschläge einschließlich der zugrundeliegenden fachlichen Rahmenbedingungen der AK End werden innerhalb der Bundesregierung momentan einer intensiven Bewertung unterzogen.

29.07.2003 | Pressemitteilung 134/03 | Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/PM2000
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