Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die 5. Novelle der Verpackungsverordnung beschlossen. Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. "Die Neuregelung beendet die nicht mehr hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrerinnen und Trittbrettfahrer und die Verrechnung von gewerblichen Verpackungsabfällen mit Verpackungen von privaten Haushalten", so Gabriel. Künftig bestehe ein klarer Rahmen für den Wettbewerb bei der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen.
Damit wird die bewährte haushaltsnahe Sammlung, die eine anspruchsvolle Verwertung von Verpackungen ermöglicht, langfristig gesichert. Für die Verbraucher ändert sich nichts. Sie können die gebrauchten Verpackungen weiterhin in die haushaltsnahen Sammelbehälter für die verschiedenen Verpackungsmaterialien werfen. Der zunehmende Wettbewerb der dualen Systeme wird weitere positive Effekte auf die Entsorgungskosten bewirken.
Von der Pflicht zur Lizenzierung bei dualen Systemen ausgenommen werden funktionierende branchenbezogene Rücknahmelösungen, die von den zuständigen Behörden genehmigt sind. Sie dürfen jedoch keine Verpackungen einbeziehen, die bei privaten Haushalten anfallen. Die Vertreiber müssen darüber hinaus eine Vollständigkeitserklärung über die Verpackungen abgeben, die sie in Verkehr bringen.
Die Bundesregierung entspricht mit der Novelle den Forderungen der Umweltministerkonferenz sowie der überwiegenden Mehrheit der Wirtschaft, bestärkt den im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerten Vorrang der Abfallvermeidung und -verwertung und fördert die effiziente Nutzung von Ressourcen. Gabriel: "Wir wollen die Kreislaufwirtschaft zu einer Ressourcen schonenden Stoffstromwirtschaft fortentwickeln. Hierfür ist der Erhalt der flächendeckenden Erfassung von Verpackungen unabdingbar."
Der Bundestag und der Bundesrat müssen der Novelle noch zustimmen.