Sekretariat der Bonner Konvention erhält besseren Status für seine Arbeit in Bonn

21.05.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 082/03
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Neues Sitzabkommen zum Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten

Neues Sitzabkommen zum Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Vertragsgesetzes beschlossen, das den Status des Sekretariats der Bonner Konvention regelt. Damit kann das Abkommen vom 18. September 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat in Kraft treten. Die Bonner Konvention ist das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten. Das Sekretariat ist seit 1984 in Bonn ansässig. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Ich freue mich, dass wir die bisher schon guten Arbeitsbedingungen des Sekretariats der für den Artenschutz bedeutenden Bonner Konvention noch weiter verbessern können. Das neue Abkommen trägt auch dazu bei, die Attraktivität Bonns für die Ansiedlung internationaler Organisationen zu steigern."

Das neue Sitzabkommen legt den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit des Sekretariats und seiner Mitarbeiter an seinem Sitz in Bonn fest. Zugleich regelt es Vorrechte und Befreiungen für die Teilnehmer an Vertragsstaatenkonferenzen, Ausschüssen oder sonstigen Gremien der Konvention (z. B. Erteilung von Visa, Immunitäten). Es gleicht die Rechtsstellung des Sekretariats der Bonner Konvention den Abkommen für die Einrichtungen der Vereinten Nationen an, die in Bonn seit einigen Jahren ihren Sitz haben, beispielsweise dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen, dem UN-Sekretariat der Klimarahmenkonvention oder dem UN-Sekretariat zur Bekämpfung der Wüstenbildung.

Hintergrund: Das Übereinkommen zum Schutz wandernder wild lebender Tierarten (Bonner Konvention) befasst sich mit den spezifischen Problemen ziehender Arten. Diese bleiben während ihres Lebens nicht an ein und demselben Standort, sondern ziehen in regelmäßigen zeitlichen Abständen über weite Strecken von den Stätten ihrer Geburt an andere Plätze und kehren wieder zurück. Die größte Gruppe bilden die Zugvögel: Störche, Kraniche, Gänse, Enten, Ibisse, Flamingos, um nur einige zu nennen. Hinzu kommen Meeressäugetiere wie Wale, Delfine, Robben und Seekühe; Reptilien wie Meeresschildkröten oder Landsäugetiere wie Fledermäuse und Antilopen. Tausende von Kilometern, bei manchen Arten Zehntausende, liegen zwischen Sommer- und Winterquartieren oder Geburts- und Lebensrevieren. In diesen Lebensräumen, aber auch bei ihren Wanderungen, unterliegen diese Artenvielfältigen Gefährdungen, z. B. Be- oder Entwässerungen oder Hindernisse auf den Wanderwegen (Dämme).

Unter dem Dach dieses Abkommens sind drei Unterabkommen zum Schutz afrikanisch-eurasischer Wasservögel, von Fledermäusen in Europa und Kleinwalen in der Nord- und Ostsee abgeschlossen worden.

21.05.2003 | Pressemitteilung 082/03 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM1919
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