Bundeskabinett beschließt Hochwasserschutzgesetz II
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines "Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes" (Hochwasserschutzgesetz II) beschlossen. Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt. Das Gesetz soll das von Ländern und Bund getragene nationale Hochwasserschutzprogramm mit einem Umfang von 5,5 Milliarden Euro rechtlich flankieren.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Das Hochwasserschutzgesetz II wird erheblich dazu beitragen, dass Hochwasserschutzmaßnahmen künftig beschleunigt durchgeführt werden können, dass das hochwasserangepasste Bauen forciert wird und Schäden durch künftige Hochwässer minimiert werden."
Der Öffentlichkeit sind die Gefahren extremer Wetterereignisse durch die Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre, insbesondere die extremen Überschwemmungen in den Jahren 2002 und 2013 aber auch die Ereignisse vom Frühjahr diesen Jahres, drastisch vor Augen geführt worden. Die Ereignisse von 2013 waren Anlass, die für den Hochwasserschutz maßgeblichen Regelungen erneut zu überprüfen.
Mit dem Hochwasserschutzgesetz II werden die Verfahren für die Planung, die Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtert und beschleunigt, ohne dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden. So soll beispielsweise für Grundstücke, die für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt werden, ein Vorkaufsrecht eingeführt werden. Außerdem sollen Gerichtsverfahren gegen genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigt werden, indem die 1. Instanz der Verwaltungsgerichte wegfällt.
Es werden mit dem neuen Gesetz auch Regelungslücken geschlossen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. Hierzu gehören z. B. das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und die Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten. Zudem sollen die Regelungen den Kommunen und Behörden ausreichend Möglichkeiten verschaffen, das hochwasserangepasste Bauen in Risikogebieten weiter zu forcieren. Schließlich soll das Gesetz auch dabei helfen, die Entstehung von Hochwasser z. B. durch weitere Entsiegelungen einzudämmen.