Zu der heutigen Ankündigung der Europäischen Kommission, die Bundesrepublik Deutschland wegen der deutschen Mehrwegschutz-Regelung in der Verpackungsverordnung vor dem EuropäischenGerichtshof (EuGH) zu verklagen, erklärt das Bundesumweltministerium:
Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass die Mehrwegschutz-Regelung der Verpackungsverordnung vor dem EuGH Bestand haben wird. Die deutsche Regelung behindert - entgegen der Auffassung derEuropäischen Kommission - den Binnenmarkt nicht. Ausländische Getränkehersteller sind nach der Verpackungsverordnung nicht gezwungen, Getränke in Mehrweg-Getränkeverpackungenabzufüllen. Vielmehr können ausländische und inländische Abfüller Einweg-Getränke mit einem Pfand völlig unbegrenzt in den Markt bringen. Sie müssen diegebrauchte Verpackung auch nicht – wie die Kommission behauptet – zum Abfüllort zurücktransportieren, sondern nur für deren Recycling sorgen.
Die deutsche Regelung dient dem Schutz des in Deutschland seit vielen Jahren etablierten Mehrweg-Systems. Auch die Europäische Verpackungsrichtlinie sieht eine Förderung vonMehrweg-Verpackungen als zulässig an. Dies bestätigt auch die Kommission, die die Mehrwegschutz-Regelung grundsätzlich für vereinbar mit dem EG-Recht ansieht. Daher hat sie ihreKlage nunmehr – nach 5jährigem intensiven Prüfen – allein auf den Bereich der Mineralwässer beschränkt und das Verfahren nicht mehr auf Bier,Erfrischungsgetränke, Fruchtsäfte und Wein erstreckt.
Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums liegt aber auch bei Mineralwasser keine Behinderung des Binnenmarktes vor. Die Entwicklung der Marktanteile bei Mineralwässer-Importen zeigt, dasskeine faktische Benachteiligung ausländischer Getränkehersteller besteht. Der Anteil der Mineralwasserimporte hat sich seit 1991 mehr als verdoppelt. Wurden 1991 noch rund 170 MillionenLiter Importe registriert, so waren es in 1999 schon nahezu 500 Millionen Liter.
Darüber hinaus ist die Mehrwegschutzregelung aus Umweltschutzgründen erforderlich. Die Stabilisierung des Anteils von ökologisch vorteilhaften Mehrweg-Getränkeverpackungen istein hohes Umweltschutzziel und rechtfertigt sich aus abfallwirtschaftlichen als auch gesamtökologischen Bewertungen. Die Bundesregierung hat zur Erreichung dieses Ziels aber eine Lösunggewählt, die den Wirtschaftsakteuren großen Freiraum lässt. Die inländischen wie ausländischen Produzenten können frei wählen, ob sie Getränke in Deutschlandim bepfandeten Mehrweg- oder Einweg-Verpackungen in den Markt bringen.