Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Entscheidung des Bundesamtes für Strahlenschutz begrüßt, den Antrag auf Sofortvollzug des beantragten Planfeststellungsbeschlusses für Schacht Konrad zurückzuziehen. "Diese Entscheidung ist ein Schritt zur Umsetzung der Konsensvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen. Sie schafft die Möglichkeit für eine gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses in der Hauptsache. Im übrigen entspricht sie dem Entsorgungskonzept der Bundesregierung, das für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager vorsieht", erklärte Trittin heute in Berlin.
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist Antragsteller für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle. Für die Genehmigung ist der niedersächsische Umweltminister zuständig. Mit der Rücknahme des Antrags auf Sofortvollzug haben Klagen gegen einen zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss aufschiebende Wirkung. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung werden damit keine Umrüstmaßnahmen im als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle vorgesehenen ehemaligen Erzbergwerk in Salzgitter vorgenommen.