Sachverständigenrat für Umweltfragen neu berufen

07.06.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 97/00
Thema: Nachhaltigkeit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Das Bundeskabinett hat heute dem Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin für die Neuberufung des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen für die Amtsperiode 2000 bis 2004 zugestimmt. Für die neue Amtsperiode werden sieben renommierte Wissenschaftler berufen, die über hohe fachliche Kompetenz und besondere Erfahrungen im Umweltschutz verfügen:<br/>
· Prof. Dr.-Ing. Max Dohmann, Aachen (Ingenieurwissenschaften, Verfahrenstechnik)
· Prof. Dr. med. Thomas Eikmann, Giessen (Medizin und Toxikologie)
· Prof. Dr. rer. nat. Christina von Haaren, Hannover (Landschaftsplanung, Naturhaushalt)
· Prof. Dr. phil. Martin Jänicke, Berlin (Politik/Sozialwissenschaften)
· Prof. Dr. jur. Gertrude Lübbe-Wolff, Bielefeld (Rechtswissenschaften)
· Prof. Dr. rer. pol. Peter Michaelis, Augsburg (Ökonomie)
· Prof. Dr. phil. Konrad Ott, Greifswald (Umweltethik)

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Eine verantwortungsvolle Politikberatung, die - an der Schnittstelle von Wissenschaft und Politik - auf die drängenden Probleme des Umweltschutzes hinweist und wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen gibt, ist von hohem Wert für eine wirksame Umweltpolitik. Unter dem Leitbild nachhaltiger Entwicklung brauchen wir in verstärktem Masse integrative Konzepte, die Schutz und Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen miteinander in Einklang bringen. Ich freue mich, dass wir mit den neuen Mitgliedern des Umweltrates ausgewiesene Experten gewinnen konnten, die den Umweltschutz in diesem Sinne verstehen und mit ihrer hohen fachlichen Kompetenz in seinem breiten Spektrum abdecken."

Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, der 1971 als Teil des Umweltprogramms der Bundesregierung eingerichtet wurde, hat den Auftrag, die Umweltsituation in Deutschland in periodischen Gutachten darzustellen und weiterführende Handlungsempfehlungen zu geben. Er übergibt dem Bundesumweltministerium alle zwei Jahre ein umweltpolitisches Gesamtgutachten und kann darüber hinaus zusätzliche Sondergutachten und Stellungnahmen abgeben.

07.06.2000 | Pressemitteilung 97/00 | Nachhaltigkeit
https://www.bmuv.de/PM858
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