Rücknahme von Elektro-Altgeräten wird neu geregelt

11.03.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 049/15
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Hendricks: Hochwertiges Recycling nützt Umwelt und Verbrauchern

Hendricks: Hochwertiges Recycling nützt Umwelt und Verbrauchern

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Bundeskabinett heute neue Regelungen zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beschlossen. Ziel der neuen Regeln ist es, die Sammelmenge bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu steigern, wertvolle Metalle aus den Altgeräten rückzugewinnen und für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu sorgen. Das heute beschlossene Elektro- und Elektronikgerätegesetz dient der Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft noch weniger alte Geräte im Restmüll landen als bisher. Wir schaffen damit die Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen. Dabei bauen wir auf die bei uns eingeführten Sammelstrukturen auf, mit deren Hilfe Deutschland die europäischen Zielvorgaben jetzt schon deutlich übertrifft. Mit der Weiterentwicklung dieses Systems nutzen wir der Umwelt und den Verbrauchern."

Nach dem neuen Elektrogesetz sind große Vertreiber zukünftig verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Als "große Vertreiber" gelten Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Bei kleinen Geräten (keine Kantenlänge größer als 25 cm) müssen diese großen Vertreiber die Altgeräte sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurücknehmen. Mit dieser Regelung wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher wesentlich einfacher, Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückzugeben. Das neue Elektrogesetz stärkt zudem eine qualitativ hochwertige Behandlung des Elektroschrotts, die auf die Rückgewinnung ressourcenrelevanter Metalle ausgerichtet ist. Auch die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland soll mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden.

11.03.2015 | Pressemitteilung Nr. 049/15 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM5957
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