Rückgang beim Flächenverbrauch schont Böden und Lebensräume

30.07.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 135/03
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Umweltschädliche Subventionen wie Eigenheimzulage und Entfernungspauschale müssen abgebaut werden

Umweltschädliche Subventionen wie Eigenheimzulage und Entfernungspauschale müssen abgebaut werden

Erstmals seit vielen Jahren ist die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlung und Verkehr spürbar zurückgegangen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich der Zuwachs des täglichen Flächenverbrauchs auf 117 ha pro Tag gegenüber 129 ha pro Tag verringert. Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Die Bundesregierung hat in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel verankert, diesen Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag zu verringern.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche hat nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland im Jahr 2001 insgesamt um 428 Quadratkilometer zugenommen. Nach Feststellungen der Behörde dürfte dieser Rückgang aber insbesondere auf den konjunkturell bedingten Einbruch der Bauinvestitionen 2001 zurückzuführen sein. Damit wird deutlich, dass eine Trendwende bei der heutigen flächenintensiven Siedlungsentwicklung noch nicht gesichert ist.

Um das anspruchsvolle Ziel der Bundesregierung zu erreichen, müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Eigenheimzulage zu streichen und umzustrukturieren. Dazu gehört, die künftige Siedlungsentwicklung auf eine verstärkte Nutzung des Gebäudebestands und von Brachflächen auszurichten. Zudem sollten bestehende Siedlungsstrukturen, z. B. durch eine qualitative Verbesserung des Wohnumfelds, aufgewertet werden statt immer neue Siedlungsflächen zu erschließen. Damit kann nicht nur zum Schutz und Erhalt von Böden und Lebensräumen beigetragen werden, sondern es werden auch Verkehrsaufkommen und Landschaftszerschneidung vermindert. Dazu wird die Entfernungspauschale halbiert. Die Zersiedelung der Landschaft darf nicht länger belohnt werden.

30.07.2003 | Pressemitteilung 135/03 | Bodenschutz
https://www.bmuv.de/PM2001
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